Dort­mund: 34-jäh­ri­ger Alba­ner nach Ein­rei­se direkt in die JVA

Stacheldraht - Schutzmauer - Gefängnis - Justizvollzugsanstalt Foto: Sicht auf eine Schutzmauer mit Stacheldraht (Gefängnis), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Einen 34-jäh­ri­gen Alba­ner nah­men Ein­satz­kräf­te der Bun­des­po­li­zei am Dort­mun­der Flug­ha­fen fest.

Er ver­such­te, aus Tira­na (Alba­ni­en) kom­mend ein­zu­rei­sen. Bei sei­ner grenz­po­li­zei­li­chen Kon­trol­le stell­te sich her­aus, dass gegen den 34-Jäh­ri­gen gleich zwei Haft­be­feh­le vor­la­gen. Das Det­mol­der Amts­ge­richt hat­te den Alba­ner bereits 2017 wegen mehr­fa­cher Beför­de­rungs­er­schlei­chun­gen zu einer Geld­stra­fe von 435 Euro (Ersatz­frei­heits­stra­fe von 29 Tagen) ver­ur­teilt. Offen­sicht­lich hat­te er sich nach dem Urteil erfolg­reich der Jus­tiz ent­zie­hen können.

Im Mai 2018 wur­de dann ein Unter­su­chungs­haft­be­fehl erneut durch das Amts­ge­richt in Det­mold gegen den 34-Jäh­ri­gen erlas­sen. Der Mann wird mit meh­re­ren Woh­nungs­ein­bruchs­dieb­stäh­len im Groß­raum Det­mold in Ver­bin­dung gebracht.

Bun­des­po­li­zis­ten leg­ten ihm noch an der Ein­rei­se­box Hand­schel­len an und lie­fer­ten ihn anschlie­ßend in das Dort­mun­der Poli­zei­ge­wahr­sam ein. Dort wur­de er einem Haft­rich­ter vor­ge­führt. Weih­nach­ten und Sil­ves­ter in Frei­heit dürf­ten sich für den 34-Jäh­ri­gen erle­digt haben.

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