Dort­mund: Alko­ho­li­sier­ter Mann greift Ret­tungs­dienst am Haupt­bahn­hof an

Dortmund Hauptbahnhof - ICE 715 Foto: Stehender ICE 715 am Dortmunder Hauptbahnhof (Dortmund)

Ein mit 2,3 Pro­mil­le erheb­lich alko­ho­li­sier­ter Mann griff Mon­tag­mor­gen zwei Mit­ar­bei­ter des Dort­mun­der Ret­tungs­diens­tes an, die ihm eigent­lich hel­fen wollten.

Bun­des­po­li­zis­ten beob­ach­te­ten die Tat auf den Moni­to­ren der Video­über­wa­chung und nah­men den 38-Jäh­ri­gen in Gewahrsam.

Gegen 01:00 Uhr hat­ten Unbe­tei­lig­te den Ret­tungs­dienst (112) über eine hilf­lo­se Per­son auf dem Vor­platz des Dort­mun­der Haupt­bahn­hofs infor­miert. Als zwei Ret­tungs­sa­ni­tä­ter vor Ort ein­tra­fen und den auf dem Boden lie­gen­den Dort­mun­der Hil­fe leis­ten woll­ten, ver­such­te die­ser die Ret­tungs­sä­ni­tä­ter zu schla­gen und trat einem der Män­ner gegen das Bein. Zudem soll er ver­sucht haben mit einer Bier­fla­sche auf die bei­den Sani­tä­ter ein­zu­schla­gen. Die­se konn­ten ihn jedoch entwaffnen.

Bun­des­po­li­zis­ten, wel­che die Situa­ti­on auf den Moni­to­ren der Video­über­wa­chung beob­ach­tet hat­ten, nah­men den bereits poli­zei­be­kann­ten Mann in Gewahrsam.

Ein Atem­al­ko­hol­test ergab bei dem 38-Jäh­ri­gen einen Wert von 2,3 Pro­mil­le. Gegen ihn wur­de ein Straf­ver­fah­ren wegen tät­li­chen Angriffs auf Per­so­nen, die Voll­stre­ckungs­be­am­ten gleich­ste­hen (§ 115 StGB) eingeleitet.

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