Das Gericht hat mit dem Urteil lediglich die Frage der Rechtsgrundlage für die Bekanntgabe eines Prüffalls geklärt.
Damit war keine rechtliche Bewertung verbunden, ob der NRW-Landesverband der AfD als Prüffall bearbeitet werden darf oder nicht. Die öffentlichen Äußerungen des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Leiters des Landesverfassungsschutzes im Januar bzw. Juli 2019, dass der Verfassungsschutz den Landesverband der AfD als Prüffall bearbeite, waren rechtswidrig.
Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom heutigen Tage ohne mündliche Verhandlung entschieden. Es hat damit der auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Äußerungen gerichteten Klage des Landesverbandes der Partei „Alternative für Deutschland” stattgegeben.