Düs­sel­dorf: Bun­des­po­li­zei voll­streckt drei Haft­be­feh­le gegen Straftäter

Flugzeug - Boarding - Flughafen Düsseldorf Foto: Sicht auf eine Flugmaschine mit aktivem Boarding am Düsseldofer Flughafen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bei der grenz­po­li­zei­li­chen Ein­rei­se­kon­trol­le aus Mos­kau am gest­ri­gen Nach­mit­tag wur­de durch die Bun­des­po­li­zei ein 52-Jäh­ri­ger fest­ge­stellt, der gleich drei Mal zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben war.

Auf­grund eines bestehen­den Unter­su­chungs­haft­be­fehl ende­te die Rei­se des Deut­schen am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen. Das Amts­ge­richt Kemp­ten (All­gäu) hat­te den Mann zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben, weil er gegen Wei­sun­gen wäh­rend der Füh­rungs­auf­sicht ver­sto­ßen haben soll.

Der Mann hat­te im Rah­men einer Ver­ur­tei­lung im Novem­ber 2014 die Auf­la­ge erhal­ten, sich regel­mä­ßig die nächs­ten fünf Jah­re bei dem für ihn zustän­di­gen Bewäh­rungs­hel­fer zu mel­den. Seit Janu­ar 2019 soll er die­ser Pflicht nicht mehr nach­ge­kom­men sein.

Außer­dem hat die Staats­an­walt­schaft Kemp­ten den Mann im März 2019 wegen des Ver­sto­ßes gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz zu neun Mona­ten Frei­heits­stra­fe und im Febru­ar 2019 wegen Dieb­stahls zu vier Mona­ten Frei­heits­stra­fe verurteilt.

Anschlie­ßend wur­de der in Immenstadt leben­de Mann in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Düs­sel­dorf ver­bracht, wel­che wei­te­re Maß­nah­men einleitet.

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