Düs­sel­dorf: Bun­des­po­li­zei voll­streckt Haft­be­fehl bei Wiedereinreise

Festnahme - Handschellen - Polizei Foto: Festnahme mit Handschellen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Am Frei­tag­abend wur­de ein 38-jäh­ri­ger Mann bei der Ein­rei­se­kon­trol­le aus der Tür­kei festgestellt.

Gegen den Gesuch­ten besteht ein Voll­stre­ckungs­haft­be­fehl der Staats­an­walt­schaft Essen wegen ver­such­ten Mor­des, gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung und uner­laub­tem Füh­ren einer Schuss­waf­fe. Im Juli 2015 wur­de der tür­ki­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge bereits rechts­kräf­tig zu einer Frei­heits­stra­fe von 9 Jah­ren und 6 Mona­ten ver­ur­teilt. Im März 2019 wur­de von der Voll­stre­ckung der Rest­stra­fe von 1.654 Tagen zum Zwe­cke der Abschie­bung abge­se­hen. Als der Mann nun am Frei­tag am Flug­ha­fen Düs­sel­dorf ein­rei­sen woll­te, stell­te die Bun­des­po­li­zei fest, dass er bei der Wie­der­ein­rei­se in das Bun­des­ge­biet die­se Rest­stra­fe noch zu ver­bü­ßen hat. Der tür­ki­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge wur­de nach sei­ner Fest­nah­me in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt verbracht.

Des Wei­te­ren wur­de ein nie­der­län­di­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger bei der Aus­rei­se in die Tür­kei von der Bun­des­po­li­zei am Frei­tag­nach­mit­tag kon­trol­liert. Hier­bei wur­de die Fest­nah­me zur Straf­voll­stre­ckung wegen uner­laub­tem Ent­fer­nen vom Unfall­ort der Staats­an­walt­schaft Düs­sel­dorf fest­ge­stellt. Der 43-Jäh­ri­ge wur­de im August 2019 zu einer Gesamt­geld­stra­fe von 30 Tages­sät­zen ver­ur­teilt, sowie eine Sperr­frist der Fahr­erlaub­nis von 9 Mona­ten fest­ge­legt. Der Mann konn­te die Ersatz­frei­heits­stra­fe ver­hin­dern, indem er die Geld­stra­fe in Höhe von 1.200,- Euro bei der Bun­des­po­li­zei beglich. Anschlie­ßend konn­te er sei­nen Flug nach Anka­ra antreten.

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