Düs­sel­dorf: Bun­des­po­li­zei voll­streckt U‑Haftbefehl gegen Vergewaltiger

Düsseldorf Flughafen - Terminal A/B Foto: Düsseldorf Flughafen mit Sicht auf das Terminal A/B

Bei der grenz­po­li­zei­li­chen Ein­rei­se­kon­trol­le ver­schie­de­ner Flü­ge am gest­ri­gen Nach­mit­tag wur­den durch die Bun­des­po­li­zei zwei Per­so­nen fest­ge­stellt, die zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben waren.

Auf­grund eines bestehen­den Unter­su­chungs­haft­be­fehl ende­te die Rei­se eines 60-Jäh­ri­gen am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen. Die Staats­an­walt­schaft Bochum hat­te die Unter­su­chungs­haft gegen den Deut­schen ange­ord­net, weil er beschul­digt wird im Mai 2019 sei­ne dama­li­ge Lebens­ge­fähr­tin ver­ge­wal­tigt zu haben.

Der Mann soll sei­ner Freun­din in der gemein­sa­men Woh­nung in Wit­ten in das Wein­glas heim­lich ein Schlaf­mit­tel gemischt und ihr die­ses Glas gereicht haben. Auf­grund der unge­woll­ten Ein­nah­me die­ses Medi­ka­men­tes waren die Sin­ne der Frau bene­belt und eine akti­ve Gegen­wehr nicht mehr mög­lich.  Gegen den Wil­len der Geschä­dig­ten soll der 60-Jäh­ri­ge die Frau zunächst zum Oral­ver­kehr und anschlie­ßend zum Geschlechts­ver­kehr genö­tigt haben.

Da der Mann zur­zeit ohne fes­ten Wohn­sitz ist und sich die letz­ten Mona­te in ver­schie­de­nen Län­dern auf­ge­hal­ten haben soll, hat­te die Staats­an­walt­schaft auf­grund Flucht­ge­fahr der Haft­be­fehl erlas­sen. Der Gesuch­te wird heu­te dem Haft­rich­ter vorgeführt.

Des Wei­te­ren wur­de ein 30-Jäh­ri­ger bei der Ein­rei­se­kon­trol­le aus Buka­rest fest­ge­stellt, weil die Staats­an­walt­schaft Ber­lin den Mann zur Fest­nah­me wegen Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis aus­ge­schrie­ben hat­te. Der rumä­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge konn­te die Geld­stra­fe in Höhe von 1.211,36 Euro jedoch nicht auf­brin­gen. Somit muss der Mann die Haft­stra­fe von 40 Tagen in der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt absitzen.

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