Bei der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle verschiedener Flüge aus der Türkei wurden am Wochenende durch die Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren.
Aufgrund diverser Delikte wurden die Betroffenen insgesamt zu einer Geldstrafe von 6.982,71 Euro verurteilt, die bei der Bundespolizei beglichen wurden.
Eine 54-Jährige wurde bei der Einreisekontrolle aus Antalya festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Wuppertal die Frau zur Festnahme wegen Urkundenfälschung ausgeschrieben hatte. Die Deutsche konnte die Freiheitsstrafe von 55 Tagen umgehen, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 825,- Euro beglich.
Ebenfalls wurde bei diesem Flug ein 30-Jähriger festgenommen, da er von der Staatsanwaltschaft Osnabrück zur Festnahme wegen Betruges ausgeschrieben war. Der türkische Staatsangehörige konnte die Vollstreckung der Freiheitsstrafe von 60 Tagen verhindern und zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 2.560,11 Euro bei der Bundespolizei.
Bei der Einreisekontrolle aus Istanbul wurde ein 61-Jähriger festgestellt, da er von der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen Körperverletzung zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Mann konnte die Freiheitsstrafe von 60 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 2.550,60 Euro am Flughafen Düsseldorf einzahlte.
Des Weiteren wurde ein 27-Jähriger im Rahmen der Ausreisekontrolle nach Antalya kontrolliert. Dabei wurde der Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen Hausfriedensbruch festgestellt. Der türkische Staatsangehörige konnte die Restfreiheitsstrafe von 90 Tagen umgehen, da er die Geldstrafe in Höhe von 1.047 Euro beglich.