Düs­sel­dorf: Gut­mü­ti­ger Hel­fer am Flug­ha­fen vom Betrü­ger ausgenutzt

Flugzeug - Flughafen - Düsseldorf - Airport - DUS - Landebahn Foto: Sicht auf ein Flugzeug am Düsseldorfer Flughafen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ein 46-jäh­ri­ger Bri­te sprach am spä­ten Abend im Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen einen 47-jäh­ri­gen Schwe­den an und erzähl­te ihm eine mit­leid­erre­gen­de Geschich­te in der Absicht, Bar­geld für ein Flug­ti­cket von dem Rei­sen­den zu erhalten.

Da der schwe­di­sche Rei­sen­de hel­fen woll­te, hän­dig­te er dem Mann 50 Euro aus. Kur­ze Zeit spä­ter hat­te der Hel­fer jedoch das Gefühl, dass er Opfer eines Betru­ges gewor­den sei und recher­chier­te hier­zu im Inter­net. Hier bekam er die Bestä­ti­gung für sei­nen Ver­dacht und erfuhr auch noch gleich­zei­tig den Namen des mut­maß­li­chen Betrügers.

Der Schwe­de sprach Bun­des­po­li­zei­be­am­te an und erklär­te den Sach­ver­halt. Die Bun­des­po­li­zis­ten, die sich gera­de auf Strei­fe befan­den, ent­deck­ten den Tat­ver­däch­ti­gen noch im Ter­mi­nal und kon­fron­tier­ten ihn mit dem Tat­vor­wurf, der von dem Bri­ten nicht abge­strit­ten wurde.

In den Dienst­räu­men stell­ten die Beam­ten fest, dass der bri­ti­sche Staats­bür­ger mit sei­ner „Masche” kein Unbe­kann­ter bei den Jus­tiz­be­hör­den ist. So such­te ihn die Staats­an­walt­schaft Frank­furt am Main mit­tels Voll­stre­ckungs­haft­be­fehl, da er zu einer Haft­stra­fe von 140 Tagen oder 1.470 Euro Geld­stra­fe ver­ur­teilt wor­den war.

Auch von der Staats­an­walt­schaft Lands­hut wur­de er zur Ver­bü­ßung einer Rest­frei­heits­stra­fe von 123 Tagen und von der Staats­an­walt­schaft Hei­del­berg zur Auf­ent­halts­er­mitt­lung gesucht. Zur wei­te­ren Ver­an­las­sung wur­de der Gesuch­te in die JVA eingeliefert.

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