Düs­sel­dorf: Han­del sieht Nach­bes­se­rungs­be­darf bei Lockerungen

Buchladen - Geschäft - Tisch - Bücher Foto: Verschiedene Bücher in einem Buchladen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

In der Dis­kus­si­on um Locke­run­gen bei den Öff­nungs­mög­lich­kei­ten sieht der nord­rhein-west­fä­li­sche Ein­zel­han­del Nachbesserungsbedarf.

„Wir sind froh für jeden, der jetzt öff­nen kann”, sag­te der Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Han­dels­ver­ban­des NRW, Peter Ach­ten, der „Rhei­ni­schen Post” (Frei­tag­aus­ga­be). Es bestehe aber eine „gro­be Wett­be­werbs­ver­zer­rung” zwi­schen denen, die öff­nen dürf­ten, und denen, die geschlos­sen blei­ben müssten.

„Wir appel­lie­ren an die Lan­des­re­gie­rung zu prü­fen, ob Unter­neh­men, die die Flä­chen begren­zen, nicht doch öff­nen kön­nen”, so Ach­ten. Er hof­fe auf eine schnel­le Lösung. „Es wäre gut, wenn das schon vor dem Tref­fen der Bun­des­kanz­le­rin mit den Minis­ter­prä­si­den­ten am 30. April pas­siert.” Bis­lang dür­fen in NRW neben Auto­häu­sern und dem Buch­han­del zwar auch Möbel­häu­ser und der Baby­fach­han­del öff­nen, Tex­til­händ­ler und Waren­häu­ser dage­gen nicht. Das gilt auch dann, wenn sie ihre Flä­chen begrenzen.

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