Am Düsseldorfer Flughafen konnten Bundespolizisten eine Kindesentziehung verhindern. Das Familiengericht verbot der Mutter im Rahmen einer zuvor einstweiligen Anordnung aus Deutschland auszureisen.
In den gestrigen Mittagsstunden untersagte die Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen einer 31-jährigen Frau mit ihren beiden Kleinkindern die Ausreise nach Tunis. Grund hierfür war die einstweilige Anordnung des Familiengerichts Essen.
Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges von Düsseldorf nach Tunis stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass das Familiengericht Essen der 31-jährigen Tunesierin mit einem Beschluss vom Vortag untersagt hatte, ihre beiden Kinder (ein- und vier Jahre alt) außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu verbringen.
Der zu gleichen Teilen sorgeberechtigte Vater hatte den Beschluss veranlasst, da ihm bekannt war, dass seine Frau mit den beiden Kindern gegen seinen Willen nach Tunesien reisen wollte, um dort zukünftig zu leben.
Der verständigte Vater holte seine Kinder bei der Bundespolizei ab. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts verbleiben die Kinder vorerst in Deutschland.