Düs­sel­dorf: Not­ver­set­zun­gen und Schul­ab­schlüs­se ohne Prüfung

Schultor - Schloss - Kette - Schulhof - Schule - Türklinke - Türgriff - Schulgelände Foto: Abgeschlossenes Schultor, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das Land Nord­rhein-West­fa­len berei­tet eine Rei­he radi­ka­ler Schrit­te vor, um für eine län­ge­re Dau­er der Coro­na­kri­se gewapp­net zu sein.

Dies geht aus einem ent­spre­chen­den Gesetz­ent­wurf der Lan­des­re­gie­rung her­vor, aus dem die „Rhei­ni­sche Post” (Mon­tags­aus­ga­be) zitiert. Dem­nach darf das Schul­mi­nis­te­ri­um per Ver­ord­nung bestim­men, „dass Schü­le­rin­nen und Schü­ler auch ohne Ver­set­zung in die nächst­hö­he­re Klas­se oder Jahr­gangs­stu­fe über­ge­hen kön­nen”. Das Minis­te­ri­um darf fest­le­gen, dass auf „das Abschluss­ver­fah­ren an der Haupt­schu­le, der Real­schu­le, der Sekun­dar­schu­le und der Gesamt­schu­le” ver­zich­tet wer­den kann.

Alter­na­tiv könn­te man auf die lan­des­wei­ten Klau­su­ren ver­zich­ten und auf Prü­fun­gen an den Schu­len ver­trau­en. Das Schul­mi­nis­te­ri­um darf auch bestim­men, „dass in der gym­na­sia­len Ober­stu­fe die zen­tra­le schrift­li­che Leis­tungs­über­prü­fung am Ende der Ein­füh­rungs­pha­se ent­fällt”, heißt es.

Behör­den kön­nen zudem von „Per­so­nen, die zur Aus­übung der Heil­kun­de befugt sind oder über eine Aus­bil­dung in der Pfle­ge, im Ret­tungs­dienst oder in einem ande­ren Gesund­heits­be­ruf ver­fü­gen, die Erbrin­gung von Dienst‑, Sach- und Werk­leis­tun­gen ver­lan­gen, soweit das zur Bewäl­ti­gung der epi­de­mi­schen Lage” not­wen­dig ist. Aller­dings muss eine sol­che Ver­pflich­tung mit dem jewei­li­gen Arbeit­ge­ber bespro­chen werden.

Fer­ner sieht der Ent­wurf vor, dass die zustän­di­gen Behör­den „medi­zi­ni­sches, pfle­ge­ri­sches oder sani­tä­res Mate­ri­al ein­schließ­lich der dazu gehö­ri­gen Roh­stof­fe sowie Gerä­te für die medi­zi­ni­sche und pfle­ge­ri­sche Ver­sor­gung” beschlag­nah­men kön­nen. Per­so­nal­ver­tre­tun­gen, deren Amts­zeit Ende Juni aus­läuft, kön­nen ein Jahr län­ger im Amt blei­ben, um Neu­wah­len unnö­tig zu machen.

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