Düs­sel­dorf: Taschen­die­be von der Bun­des­po­li­zei am Flug­ha­fen beobachtet

Flugzeug - Flughafen - Düsseldorf - Airport - DUS - Landebahn Foto: Sicht auf ein Flugzeug am Düsseldorfer Flughafen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Am Frei­tag­mit­tag wur­den am Fern­bahn­hof des Flug­ha­fen Düs­sel­dorfs drei Män­ner fest­ge­nom­men, die auf fri­scher Tat bei einem Taschen­dieb­stahl und anschlie­ßen­den Com­pu­ter­be­tru­ges erwischt wurden.

Die pol­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen hat­ten zuvor einen 61-Jäh­ri­gen dabei beob­ach­tet, wie der älte­re Herr an einem Geld­au­to­ma­ten in der Vor­hal­le des Fern­bahn­hofs Düs­sel­dorf Geld abge­ho­ben hat­te und den PIN sei­ner EC-Kar­te aus­ge­späht. Anschlie­ßend begab sich der Rei­sen­de zum Bahn­steig und stieg in eine S‑Bahn. Beim Ein­stei­ge­vor­gang wur­de sei­ne schwar­ze Geld­bör­se aus der rech­ten Jacken­ta­sche ent­wen­det, was der aus Selm stam­men­de Mann jedoch nicht bemerk­te. Die Die­be gin­gen sofort zu einem Geld­au­to­ma­ten, um mit der gestoh­le­nen EC-Kar­te und der aus­ge­späh­ten PIN Bar­geld in Höhe von 2.000,- Euro abzu­he­ben. Zu die­sem Zeit­punkt grif­fen die Poli­zei­be­am­ten ein und nah­men die Tat­ver­däch­ti­gen vor­läu­fig fest. Bei der Fest­nah­me hielt ein Tat­ver­däch­ti­ger das zuvor abge­ho­be­ne Geld noch in sei­ner Hand.

Die drei Tat­ver­däch­ti­gen wur­den bereits gerau­me Zeit von der der FEG-TD (Fahn­dungs- und Ermitt­lungs­grup­pe Taschen­dieb­stahl) der Bun­des­po­li­zei am Fern­bahn­hof obser­viert. Dabei wur­de fest­ge­stellt, dass sie bereits mehr­fach Rei­sen­de am Geld­au­to­ma­ten aus­ge­späht haben. Anschlie­ßen­de Ver­su­che die EC-Kar­ten zu ent­wen­den waren jedoch erfolg­los. Zur glei­chen Zeit wur­de der Vor­gang durch einen Beam­ten mit­tels der instal­lier­ten Video­tech­nik am Fern­bahn­hof ver­folgt und gerichts­ver­wert­bar auf­ge­zeich­net. Die­ser Ermitt­lungs­be­am­te der ört­li­chen Bun­des­po­li­zei­dienst­stel­le koor­di­nier­te den Ein­satz sei­ner Kol­le­gen, so dass sich eine Flucht­mög­lich­keit der Täter gar nicht erst ergab.

Nach der Fest­nah­me erfolg­te nach Rück­spra­che mit der Staats­an­walt­schaft Düs­sel­dorf die Über­stel­lung ins Poli­zei­ge­wahr­sam, um die Tat­ver­däch­ti­gen anschlie­ßend der Haft­rich­te­rin vor­zu­füh­ren. Auf­grund der Beweis­la­ge ord­ne­te die Bereit­schafts­rich­te­rin die Unter­su­chungs­haft gegen alle drei Per­so­nen an. Zusätz­lich wur­de noch das Fahr­zeug eines Beschul­dig­ten beschlag­nahmt und durch­sucht, wel­ches in einem Park­haus abge­stellt war. Alle drei Per­so­nen sind inter­na­tio­nal poli­zei­lich ein­schlä­gig bekannt und bereits wegen des Ver­dachts des ban­den- und gewerbs­mä­ßi­gen Dieb­stahls Gegen­stand wei­te­rer Ermittlungen.

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