Duis­burg: 23-Jäh­ri­ger schlägt und bespuckt Bundespolizisten

Duisburg Hauptbahnhof - Bahnsteig - Gleise - Duisburg Foto: Bahnsteig des Duisburger Hauptbahnhofs (Duisburg), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Im Duis­bur­ger Haupt­bahn­hof trat, schlug und bespuck­te ein Mann am Mitt­woch­abend Beam­te der Bundespolizei.

Der 23-Jäh­ri­ge wur­de über­wäl­tigt und vor­läu­fig fest­ge­nom­men. Gegen ihn wur­de ein Straf­ver­fah­ren wegen des tät­li­chen Angriffs, der Kör­per­ver­let­zun­gen und der Sach­be­schä­di­gung ein­ge­lei­tet. Zwei Bun­des­po­li­zis­ten konn­ten ihren Dienst nicht fortsetzen.

Der 23-jäh­ri­ge Syrer befand sich im Zug der Linie RE1, hat­te kei­ne Fahr­kar­te und befolg­te den Fahrt­aus­schluss nicht. Zur Fest­stel­lung der Per­so­na­li­en sowie zum Aus­schluss der Wei­ter­fahrt zog der Zug­be­glei­ter die Bun­des­po­li­zei hin­zu. Als die Beam­ten auf Gleis 4 im Duis­bur­ger Haupt­bahn­hof den Zug betra­ten und auf den unko­ope­ra­ti­ven Mann tra­fen, atta­ckier­te die­ser die Uni­for­mier­ten unver­mit­telt. Um die Schlä­ge und Trit­te zu unter­bin­den, brach­ten sie den Mann zu Boden und fes­sel­ten ihn. Gegen die Spu­ck­at­ta­cken zogen sie dem Reni­ten­ten eine Spuck­schutz­hau­be auf. Bei der Fest­nah­me ver­letz­ten sich zwei Beam­te. Einer zog sich eine Ver­let­zung an der Hand zu und war nicht wei­ter dienst­fä­hig. Dem zwei­ten Beam­ten traf ein Schlag gegen den Kopf, wobei sei­ne Bril­le beschä­digt wur­de. Auch er muss­te sei­nen Dienst abbre­chen. Bei­de Beam­te bega­ben sich in ärzt­li­che Behandlung.

Auf dem Weg zur Dienst­stel­le ver­hielt sich der Tat­ver­däch­ti­ge wei­ter­hin äußerst aggres­siv. Als er dem Gewahr­sams­be­reich zuge­führt wur­de, ließ er sich zu Boden fal­len und täusch­te einen gesund­heit­li­chen Not­fall vor. Ein Poli­zei­arzt konn­te kei­ne gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen fest­stel­len. Eine Blut­ent­nah­me zur Fest­stel­lung eines Alko­hol­wer­tes wur­de durch­ge­führt. Nach­dem die Beam­ten dem 23-Jäh­ri­gen die Tat­vor­wür­fe wegen des tät­li­chen Angriffs, der Kör­per­ver­let­zun­gen und der Sach­be­schä­di­gung eröff­ne­ten, wur­de er entlassen.

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