Duis­burg: Frau ver­sucht Bun­des­po­li­zis­ten die Waf­fe zu entreißen

Hauptbahnhof - Duisburg - DB - Duisburg - Bahnhof - Fahrräder - City Döner - Wurststand - Deutsche Bahn Foto: Duisburg Hauptbahnhof (Haupteingang)

Im Duis­bur­ger Haupt­bahn­hof wur­de eine Frau auf­grund einer Ver­miss­ten­mel­dung in Gewahr­sam genommen.

Sie ver­such­te sich zu ent­zie­hen, wehr­te sich gegen die Maß­nah­men, beging eine Sach­be­schä­di­gung und ver­such­te einem Beam­ten die Waf­fe zu ent­rei­ßen. Letzt­lich muss­te die 19-Jäh­ri­ge an eine psych­ia­tri­sche Ein­rich­tung über­ge­ben werden.

Die jun­ge Frau wur­de mit Sui­zid­ab­sich­ten ver­misst gemel­det und eine Fahn­dung wur­de ein­ge­lei­tet. Als sie durch Bun­des­po­li­zis­ten im Per­so­nen­tun­nel erkannt und ange­spro­chen wur­de, ver­such­te sie zu flüch­ten. Sie lief auf den Bahn­steig zu Gleis 3 und fuhr mit dem Fahr­stuhl wie­der hin­un­ter. Im Per­so­nen­tun­nel konn­ten die ein­ge­setz­ten Beam­ten die Frau stel­len und der Dienst­stel­le zufüh­ren. Gegen die­se Maß­nah­me wehr­te sie sich vehement.

Auf der Dienst­stel­le beru­hig­te sie sich vor­erst, sodass sie in dem Vor­raum der Wache posi­tio­niert wur­de. Doch plötz­lich sprang die 19-Jäh­ri­ge auf und ver­such­te den ange­brach­ten Heiz­kör­per aus sei­ner Ver­an­ke­rung von der Wand zu rei­ßen. Als die Beam­ten erneut beru­hi­gend auf die jun­ge Frau ein­wirk­ten, schlug und trat sie um sich und ver­such­te einem Uni­for­mier­ten die Waf­fe aus sei­nem Hols­ter zu ent­rei­ßen. Die aggres­si­ve Frau wur­de zu Boden gebracht und an Armen und Bei­nen gefesselt.

Laut fahn­dungs­aus­schrei­ben­der Stel­le soll­te die 19-Jäh­ri­ge in Abstim­mung mit der zustän­di­gen Ord­nungs­be­hör­de an eine psych­ia­tri­sche Ein­rich­tung über­ge­ben wer­den. Ein Kran­ken­trans­por­ter lie­fer­te sie unter Beglei­tung der Bun­des­po­li­zei in ein nahe­ge­le­ge­nes Kran­ken­haus. Alle ein­ge­setz­ten Beam­ten blie­ben unver­letzt. Gegen die 19-Jäh­ri­ge wird nun wegen der Sach­be­schä­di­gung, des Wider­stan­des und des tät­li­chen Angrif­fes ermittelt.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.