Duis­burg: Land­ge­richt stellt Pro­zess um Love­pa­ra­de ein

Loveparade - Technoparade - Straßenumzug - Juli 2010 - Duisburg Foto: Sicht auf die Loveparade im Juli 2010 (Duisburg), Urheber: dts Nachrichtenagetur

Das Land­ge­richt Duis­burg hat den Straf­pro­zess um das Unglück bei der Love­pa­ra­de 2010 am Mon­tag eingestellt.

Die drei ver­blie­be­nen Ange­klag­ten sowie die Staats­an­walt­schaft hat­ten einer Ein­stel­lung des Ver­fah­rens bereits im Vor­feld zuge­stimmt. Eine Zustim­mung der Neben­klä­ger war nicht erforderlich.

Die Behör­den schätz­ten die Schuld der Ange­klag­ten zuletzt nur noch als gering ein. Bei der Love­pa­ra­de am 24. Juli 2010 waren in Duis­burg im Zuge einer Mas­sen­pa­nik 21 Men­schen ums Leben gekom­men, 541 wei­te­re wur­den teils schwer ver­letzt. Die Love­pa­ra­de war 1989 erst­mals als Tech­noe­vent gestar­tet und zog bereits Ende der 90er über eine Mil­li­on Besu­cher an. Nach dem Unglück in Duis­burg wur­de die Ver­an­stal­tungs­rei­he unter die­sem Namen eingestellt.

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