NRW: Kom­mu­nen bekom­men Hil­fe bei Ende der Residenzpflicht

Flüchtlinge - Aufnahmestelle - Migranten - Asylbewerber - Bank - Bäume - Haus Foto: Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die nord­rhein-west­fä­li­sche Lan­des­re­gie­rung hat den Kom­mu­nen Unter­stüt­zung bei der Bewäl­ti­gung des ver­stärk­ten Zuzugs von Flücht­lin­gen nach dem Aus­lau­fen der Wohn­sitz­auf­la­ge zugesagt. 

„Für mich ist klar: Wir wer­den die Städ­te dabei nicht im Stich las­sen”, sag­te NRW-Flücht­lings­mi­nis­ter Joa­chim Stamp (FDP) der „West­deut­schen All­ge­mei­nen Zei­tung” (Mon­tags­aus­ga­be). „Wir wis­sen um die beson­de­ren Her­aus­for­de­run­gen der Städ­te gera­de im Ruhr­ge­biet”, so Stamp weiter.

Die dop­pel­te Her­aus­for­de­rung man­cher Städ­te mit einer gro­ßen Zahl von Migran­ten aus Süd­ost­eu­ro­pa und der Inte­gra­ti­on von Geflüch­te­ten sei groß. Am Mon­tag soll es zu einem Spit­zen­ge­spräch des Flücht­lings­mi­nis­ters mit dem NRW-Städ­te­tag kommen.

Vie­le Ruhr­ge­biets­städ­te ver­zeich­nen seit Mona­ten einen ver­stärk­ten Zuzug von aner­kann­ten Flücht­lin­gen vor allem aus Syri­en. Für sie galt in den ver­gan­ge­nen drei Jah­ren eine Wohn­sitz­auf­la­ge, die das Inte­gra­ti­ons­ge­setz des Bun­des erst­mals zum 1. Janu­ar 2016 ein­ge­führt hat­te. Die Auf­la­ge ver­pflich­te­te Flücht­lin­ge, dort zu leben, wo ihr Asyl­ver­fah­ren durch­ge­führt wur­de. Nach Ablauf der drei Jah­re kön­nen sie ihren Lebens­mit­tel­punkt frei wäh­len und zie­hen häu­fig ins Ruhr­ge­biet, wo Ver­wand­te oder Bekann­te bereits leben. Her­ne und Glad­beck etwa mel­de­ten zuletzt einen sprung­haf­ten Anstieg von syri­schen Flücht­lin­gen. Die Lan­des­re­gie­rung mach­te auf Anfra­ge deut­lich, dass die Wohn­sitz­auf­la­ge in NRW zwar wei­ter gel­te, eine län­ger als drei Jah­re andau­ern­de Beschrän­kung des Wohn­sit­zes für aner­kann­te Schutz­be­rech­tig­te euro­pa­recht­lich jedoch kaum durch­setz­bar wäre.

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