Essen: Bun­des­po­li­zei stoppt zwei Bewaff­ne­te im Hauptbahnhof

Essen Hauptbahnhof - Haupteingang - Essen-Südviertel Foto: Sicht auf den Essener Hauptbahnhof, Haupteingang (Essen-Südviertel)

Trotz der zurück­lie­gen­den Waf­fen­ver­bots­zo­nen in den Haupt­bahn­hö­fen stell­ten Bun­des­po­li­zis­ten zwei bewaff­ne­te Män­ner fest.

Gegen 15:00 Uhr kon­trol­lier­ten Bun­des­po­li­zis­ten in Essen einen poli­zei­be­kann­ten 41-Jäh­ri­gen. Dabei gab er an, ver­bo­te­ne Tablet­ten mit sich zu füh­ren. Bei einer Durch­su­chung fan­den die Ein­satz­kräf­te kei­ne Tablet­ten auf, dafür aber ein ver­bo­te­nes Mes­ser. Auf der Wache stell­ten die Beam­ten dann fest, dass der Mann mit über einem Pro­mil­le alko­ho­li­siert war. Er konn­te die Wache wenig spä­ter unbe­waff­net wie­der verlassen.

Gegen 19:30 Uhr über­prüf­ten die Bun­des­po­li­zis­ten im Haupt­bahn­hof Essen einen 36-Jäh­ri­gen. Die­ser gab an einen Tele­skop­schlag­stock in sei­ner Hosen­ta­sche zu haben. „Nur so”. Erklär­te der Esse­ner, auf die Fra­ge, war­um er die ver­bo­te­ne Waf­fe mit sich füh­re. Auf der Wache fan­den die Beam­te bei dem Mann zudem eine klei­ne Men­ge Dro­gen auf. Auch er konn­te wenig spä­ter die Wache ohne Waf­fe und Dro­gen verlassen.

Gegen bei­de Män­ner lei­te­ten die Poli­zis­ten ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren nach dem Waf­fen­ge­setz ein. Der 36-Jäh­ri­ge muss sich zudem wegen uner­laub­tem Besitz von Betäu­bungs­mit­teln verantworten.

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