Essen: Mit 2,5 Pro­mil­le ohne Mas­ke über die Glei­se gelaufen

Gleisanlage - Gleisen - Bahn - Zug - Zugstrecke Foto: Sicht auf eine Gleisanlage, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bun­des­po­li­zis­ten beob­ach­te­ten im Haupt­bahn­hof Essen einen Mann, wie die­ser ohne Mund-Nasen­be­de­ckung in den Gleis­be­reich stieg.

Am Diens­tag­abend gegen 23:15 Uhr bemerk­ten Bun­des­po­li­zis­ten wäh­rend eines Strei­fen­gan­ges im Esse­ner Haupt­bahn­hof einen Mann, der von dem Bahn­steig aus in den Gleis­be­reich stieg und die Glei­se, trotz Zug­be­trieb über­quer­te. Auf dem Ziel­bahn­steig ange­kom­men, emp­fin­gen ihn die Beam­ten und erklär­ten ihn, in welch lebens­ge­fähr­li­che Situa­ti­on er sich selbst gebracht hat.

Da der Mann augen­schein­lich stark alko­ho­li­siert war und zudem im Haupt­bahn­hof kei­ne Mund-Nasen­be­de­ckung trug, führ­ten sie ihn zur Bun­des­po­li­zei­wa­che. Dort ergab ein Atem­al­kohl­test, dass der jun­ge Mann aus Hal­le mit ca. 2,56 Pro­mil­le erheb­lich alko­ho­li­siert war.

Even­tu­ell ist es der Alko­ho­li­sie­rung geschul­det, dass er die Maß­nah­men der Beam­ten als über­zo­gen emp­fand, die Ein­satz­kräf­te belei­dig­te und anfing mit sei­nem Regen­schirm in der Wache zu ran­da­lie­ren. Als er sich dann in der Wache eine Ziga­ret­te anzün­de­te und sich vor einem Poli­zis­ten bedroh­lich auf­bau­te, nach­dem die­ser ihn auf das Rauch­ver­bot in der Wache hin­wies, soll­te er in eine Gewahr­sams­zel­le ver­bracht wer­den. Hier­ge­gen wehr­te er sich mit aller Kraft und ver­letz­te einen Beam­ten am Knie.

In der Zel­le ran­da­lier­te der poli­zei­be­kann­te Mann wei­ter und bedroh­te die Bun­d­e­po­li­zis­ten. Die­se ver­brach­ten ihn davon unbe­ein­druckt in das Poli­zei­ge­wahr­sam der Poli­zei Essen.

Die Bun­des­po­li­zei lei­te­te anschlie­ßend ein Straf­ver­fah­ren wegen tät­li­chen Angriffs auf Voll­stre­ckungs­be­am­te, Belei­di­gung, Bedro­hung, Kör­per­ver­let­zung und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wegen des Nicht­tra­gens einer Mund-Nasen­be­de­ckung und des uner­laub­ten Auf­ent­hal­tes im Gleis­be­reich ein.

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