Gel­sen­kir­chen: Bun­des­po­li­zei stoppt Jugend­li­che mit Messern

Bundespolizei - Polizistin - Polizei - Person - Uniform Foto: Sicht auf eine Bundespolizistin, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bun­des­po­li­zis­ten stell­ten im Gel­sen­kir­che­ner Haupt­bahn­hof Jugend­li­che, die so genann­te Ein­hand­mes­ser mit sich führten.

Gegen 21:30 Uhr kon­trol­lier­ten Ein­satz­kräf­te am Sams­tag­abend eine 15-Jäh­ri­ge. Die Beam­ten ermit­tel­ten, dass die Ober­hau­se­ne­rin als ver­misst gilt. Auf dem Weg zur Wache ver­such­te sie die Beam­ten zu Schla­gen und zu flüch­ten. Das konn­ten die Bun­des­po­li­zis­ten unter­bin­den. Bei einer Durch­su­chung der poli­zei­be­kann­ten, gebür­ti­gen Dins­la­kene­rin, stell­te sich her­aus, dass sie ein ver­bo­te­nes Mes­ser mit sich führ­te. Wenig spä­ter wur­de sie durch das Jugend­amt der Stadt Gel­sen­kir­chen in eine Jun­gen­d­schutz­stel­le gebracht.

Am Sonn­tag­abend gegen 19:30 Uhr kon­trol­lier­ten Bun­d­e­po­li­zis­ten im Haupt­bahn­hof Gel­sen­kir­chen einen 16-Jäh­ri­gen. Wäh­rend der Kon­trol­le ver­such­te der Esse­ner einen Gegen­stand unbe­merkt aus sei­ner Umhän­ge­ta­sche hin­ter sich zule­gen. Dies bemerk­ten die Beam­ten und stell­ten fest, dass es sich auch hier um ein ver­bo­te­nes Mes­ser han­del­te. Nach einem Grund gefragt, war­um er das Mes­ser mit sich füh­re, ant­wor­te­te die­ser: „Ein­fach so”. Gegen bei­de Jugend­li­che wur­de anschlie­ßend ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren nach dem Waf­fen­ge­setz ein­ge­lei­tet. Die 15-Jäh­ri­ge muss zudem mit einem Straf­ver­fah­ren wegen des Angriffs auf Voll­stre­ckungs­be­am­te rechnen.

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