Gre­ven­broich: Ver­kehrs­un­fall mit drei Betei­lig­ten nach Abbiegefehler

Polizeiabsperrung - Absperrband Foto: Sicht auf ein Absperrband der Polizei, Urheber: dts Nachrichtenagentur

In Gre­ven­broich kam es auf der Weve­ling­ho­ve­ner Stra­ße zu einem Ver­kehrs­un­fall mit drei betei­lig­ten Fahrzeugen.

Ein 27-jäh­ri­ger Gre­ven­broi­cher beab­sich­tig­te, mit sei­nem Pkw von der K10 nach links auf die Gre­ven­broi­cher Stra­ße in Rich­tung Kreis­ver­kehr abzu­bie­gen. Dabei schätz­te er den Abstand nach ers­ten Erkennt­nis­sen zum ent­ge­gen­kom­men­den Fahr­zeug falsch ein und es kam zum Zusam­men­stoß im Ein­mün­dungs­be­reich. Der 48-jäh­ri­ge Gre­ven­broi­cher, der den ent­kom­men­den Pkw führ­te, ver­lor die Kon­trol­le über sein Fahr­zeug und stieß mit einem auf der Gre­ven­broi­cher Stra­ße war­ten­den Pkw eines 57-jäh­ri­gen Gre­ven­broi­chers zusam­men. Durch die Kol­li­si­on ver­letz­te sich der 48-Jäh­ri­ge leicht an der Hand. Die­ser wur­de zur ambu­lan­ten Behand­lung in ein Kran­ken­haus ver­bracht. Neben dem Per­so­nen- ent­stand erheb­li­cher Sach­scha­den. Die Fahr­zeu­ge des 27-Jäh­ri­gen und des 48-Jäh­ri­gen waren nicht mehr fahr­fä­hig und muss­ten von der Unfall­stel­le abge­schleppt wer­den. Für den Zeit­raum der Unfall­auf­nah­me wur­de der Bereich kurz­zei­tig gesperrt. Die Ver­kehrs­un­fall­sach­be­ar­bei­tung über­nahm das Ver­kehrs­kom­mis­sa­ri­at I.

Vor­sicht beim Abbie­gen: Fal­sches Ver­hal­ten beim Abbie­gen zählt im Rhein-Kreis Neuss zu den Haupt­un­fall­ur­sa­chen. In der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung heißt es in §9 Absatz III: Wer abbie­gen will, muss ent­ge­gen­kom­men­de Fahr­zeu­ge durch­fah­ren las­sen, Schie­nen­fahr­zeu­ge, Fahr­rä­der mit Hilfs­mo­tor und Fahr­rä­der auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahr­bahn in der glei­chen Rich­tung fah­ren. Dies gilt auch gegen­über Lini­en­om­ni­bus­sen und sons­ti­gen Fahr­zeu­gen, die gekenn­zeich­ne­te Son­der­fahr­strei­fen benut­zen. Auf zu Fuß Gehen­de ist beson­de­re Rück­sicht zu neh­men; wenn nötig, ist zu warten.

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