Kle­ve: Bun­des­po­li­zei durch­sucht im Groß­auf­ge­bot ver­schie­de­ne Wohnungen

Bundespolizei Düsseldorf - Düsseldorf Hauptbahnhof Foto: Bundespolizisten im Düsseldorfer Hauptbahnhof (Düsseldorf Stadtmitte)

Die Bun­des­po­li­zei Kle­ve gab bekannt, dass sie im Groß­auf­ge­bot 21 ver­schie­de­ne Woh­nun­gen in sechs ver­schie­de­ne Städ­te durch­such­ten. Ermit­telt wird gegen Per­so­nen mit einer indi­schen Staatsangehörigkeit.

Seit den frü­hen Mor­gen­stun­den durch­sucht die Bun­des­po­li­zei mit einem Groß­auf­ge­bot von 350 Ein­satz­kräf­ten ins­ge­samt 21 Woh­nun­gen in Kle­ve, Moers, Duis­burg, Vier­sen, Bot­trop und Herne.

Die Staats­an­walt­schaft Kle­ve ermit­telt gegen einen nament­lich bekann­ten 21-Jäh­ri­gen indi­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen wegen ban­den- und gewerbs­mä­ßi­gen Ein­schleu­sens von Aus­län­dern und Urkun­den­fäl­schung. Er wur­de mit Haft­be­fehl gesucht und konn­te heu­te Mor­gen fest­ge­nom­men werden.

Ihm wird vor­ge­wor­fen, in einer Viel­zahl von Fäl­len ein­rei­se­wil­li­gen indi­schen Lands­leu­ten gefälsch­te grie­chi­sche Visa besorgt zu haben, um die Ein­rei­se in das Schen­gen-Gebiet zu ermög­li­chen. Zudem besorg­te der Schleu­ser total­ge­fälsch­te rumä­ni­sche Hei­rats­ur­kun­den und ver­mit­tel­te rumä­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge als angeb­li­che Ehefrauen.

Mit die­sen mel­de­ten sich die Geschleus­ten dann unter Vor­la­ge der gefälsch­ten Doku­men­te bei deut­schen Ein­woh­ner­mel­de­äm­tern an und erhiel­ten so ein Blei­be­recht in Deutsch­land sowie eine Erlaub­nis zum Arbei­ten. Für sei­nen Dienst ver­lang­te der Schleu­ser zwi­schen 14.000 und 17.000 EUR von jedem ein­ge­reis­ten Inder.

In eini­gen Fäl­len hat­ten die Inder zuvor bereits unter fal­schen Per­so­na­li­en erfolg­los ein Asyl­ver­fah­ren betrie­ben und waren anschlie­ßend in Deutsch­land unter­ge­taucht. Im Rah­men der heu­ti­gen Maß­nah­men konn­ten sechs der geschleus­ten indi­schen Män­ner fest­ge­nom­men wer­den, sie sol­len noch heu­te dem Rich­ter vor­ge­führt wer­den, um sie in Abschie­be­haft zu neh­men. Sie sol­len zeit­nah in ihr Hei­mat­land rück­ge­führt werden.

Hin­sicht­lich 50 wei­te­rer ange­trof­fe­ner indi­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger lau­fen der­zeit aus­län­der­recht­li­che Über­prü­fun­gen. Gegen die rumä­ni­schen Frau­en wur­den eben­falls Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Der­zeit dau­ern die Maß­nah­men noch an.

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