Die Stadt Köln gibt bekannt, dass es für die Europawahl 2019 insgesamt 737.906 wahlberechtigte Bürger gibt. Ein Plus von 8.825 Stimmen die vergeben werden können.
Gewählt werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments für 5 Jahre. Deutschland stellt 96 der insgesamt 751 Abgeordneten.
Wahlverfahren:
Verhältniswahl mit geschlossenen Listen; mit einer Stimme pro Wahlberechtigtem. Die Parteien können entscheiden, ob sie mit Länder- oder Bundeslisten zur Wahl antreten.
- Wahlberechtigte: 737.906 (2014: 729.081, +8.825)
- Wahlbeteiligung: unbekannt (2014: 53,18 Prozent)
- Wahltag: 26.05.2019 (2014: 25.05.2014)
- Wahlalter: 18 (2014: 18)
- Anzahl Urnenstimmbezirke: 800 (2014: 800)
- Anzahl Briefwahlstimmbezirk: 266 (2014: 224, +42)
Das Wahlgebiet ist das Stadtgebiet der Stadt Köln. Wie auch bei der letzten Europawahl 2014, gelten auch bei dieser Wahl gewisse Voraussetzungen für die Teilnahme.
Wahlberechtigt ist:
- Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat
- die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Wahlberechtigt sind darüber hinaus alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sogenannte Auslanddeutsche) auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 Europawahlgesetz in Verbindung mit 12 Abs. 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz.