Köln: 96.722 Köl­ne­rin­nen und Köl­ner haben schon Brief­wahl beantragt

Die Stadt Köln lässt ver­lau­ten, dass schon 96.722 Köl­ne­rin­nen und Köl­ner die Brief­wahl für die kom­men­de Wahl bean­tragt haben. Ins­ge­samt gibt es über 737.498 Wahlberechtigte.

Alle 737.498 Köl­ner Wahl­be­rech­tig­ten soll­ten inzwi­schen ihre Wahl­be­nach­rich­ti­gung erhal­ten haben. Die am 23. April 2019 begon­ne­ne Zustel­l­ak­ti­on wur­de been­det. Wer bis­her kei­ne Wahl­be­nach­rich­ti­gung erhal­ten hat, wird gebe­ten, sich umge­hend an die Bür­ger­diens­te Wahl­amt der Stadt Köln unter der Hot­line 0221 / 221–34567 zu wen­den. Bis ein­schließ­lich Frei­tag, den 03. Mai 2019 lagen dem Wahl­amt bereits 96.722 Anträ­ge auf Brief­wahl vor. 5.018 Köl­ne­rin­nen und Köl­ner haben schon per „Direkt­wahl” ihre Stim­me abgegeben.

Bei der bis Frei­tag lau­fen­den Direkt­wahl kön­nen Wahl­be­rech­tig­te in bereit­ge­stell­ten Wahl­ka­bi­nen an Ort und Stel­le wäh­len – wohn­ort­nah in dem für sie zustän­di­gen Kun­den­zen­trum ihres Wohn­sit­zes zu den dort übli­chen Öff­nungs­zei­ten oder bezirks­über­grei­fend an Son­der­schal­tern des Wahl­am­tes in der Ein­gangs­hal­le des Kalk-Kar­ree, auf der Stra­ße Ott­mar-Pohl-Platz 1 in 51103 Köln-Kalk. Die Son­der­schal­ter in Kalk sind von Mon­tag bis Frei­tag von 08:00 bis 18:00 Uhr durch­ge­hend besetzt. Für die Direkt­wahl benö­ti­gen Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler ihre Wahl­be­nach­rich­ti­gung, not­falls reicht auch der Bun­des­per­so­nal­aus­weis oder der deut­sche Rei­se­pass bezie­hungs­wei­se ein Aus­weis­do­ku­ment eines Mit­glieds­staa­tes der Euro­päi­schen Union.

Brief­wahl kön­nen Wahl­be­rech­tig­te am ein­fachs­ten per QR-Code auf der Wahl­be­nach­rich­ti­gung bean­tra­gen sowie online unter stadt-koeln.de, per Post mit dem For­mu­lar, das sich im unte­ren Teil der Wahl­be­nach­rich­ti­gung befin­det (Wahl­schein­an­trag), per form­lo­sem Brief an das Wahl­amt der Stadt Köln, Ott­mar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, per Fax an 0221 / 221–21922 und per E‑Mail. Bei allen Anträ­gen müs­sen der Fami­li­en­na­me, Vorname(n), Geburts­da­tum und voll­stän­di­ge Wohn­an­schrift ange­ben wer­den. Die Bear­bei­tung wird ver­ein­facht, wenn auch die Num­mer des Wahl­be­zirks und die Num­mer im Wäh­ler­ver­zeich­nis (zu fin­den auf der Wahl­be­nach­rich­ti­gung) genannt wer­den kann.

Je nach Brief­wahl­auf­kom­men kann es bis zu zehn Werk­ta­gen dau­ern, bis die Unter­la­gen zuge­stellt sind. In den Brief­wahl­un­ter­la­gen befin­det sich ein Info­blatt als Weg­wei­ser, das erläu­tert, was beim Aus­fül­len zu beach­ten ist und wie die Unter­la­gen an das Wahl­amt zurück­ge­sen­det wer­den können.

Falls Wahl­be­rech­tig­te zehn Werk­ta­ge nach Bean­tra­gung der Brief­wahl noch kei­ne Unter­la­gen erhal­ten haben, soll­ten sie bei der Hot­line des Wahl­am­tes unter 0221 / 221–34567 nachfragen.

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