Nachdem die Abfallgebühren seit Privatisierung von Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im Jahr 2000 zehnmal und die Straßenreinigungsgebühren siebenmal nicht erhöht wurden, müssen sich die Bürger auf Gebührenerhöhungen einstellen.
Zur Deckung der Kosten sollen die Abfallgebühren im Durchschnitt um 1,86 Prozent und die Straßenreinigungsgebühren im Durchschnitt um 3,46 Prozent erhöht werden. Der Rat der Stadt Köln wird in seiner Sitzung am 22. November 2018 über die Vorlage entscheiden.
Im Rahmen eines Neuvertrags mit der AWB GmbH erfolgte eine Neukalkulation der Entgelte. Die bis 2018 geltende Pauschalregelung wurde durch eine behälterbezogene und damit deutlich verursachergerechtere Kalkulation abgelöst. Ressourceneinsatz (Personal, Fahrzeuge, Behälter) und einzelne Leistungseinheiten (Behältergröße und ‑art) werden einander nach heute geltenden Maßstäben verursachergerecht zugeordnet. Gegenüber dem Jahr 2018, in dem noch die Verteilschlüssel aus dem Jahr 2001 Anwendung fanden, führt dies zwangsläufig zu einer neuen Kostenstruktur sowie in Folge zu einer veränderten Verteilung der Kosten auf die einzelnen Behälterkategorien. Das gleiche gilt für die Bereiche der Biosammlung und der Papiersammlung. Der Verwertungspreis für die Biomüll- und Grünschnittentsorgung steigt in 2019 gegenüber dem Vorjahr deutlich um 13,69 Euro pro Tonne beziehungsweise sechs Prozent.
Außerdem enthalten die Entgelte ab 2019 Leistungen, die bis zum Jahr 2018 separat abgerechnet wurden, so die Erweiterung und Verlängerung der Öffnungszeiten der Wertstoff Center. Zusätzliche Leistungen zur Erhöhung von Servicequalität und Stadtsauberkeit sind im Wesentlichen die Ausweitung von Leistungen zur Beseitigung von wildem Müll, eine deutliche Erhöhung der Straßenpapierkörbe sowie der Papierkörbe in den Grünflächen.
Für die zu erwartende Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren 2019 sind folgende Einflussgrößen ausschlaggebend: Im Rahmen des neuen Vertrags mit der AWB GmbH erfolgte auch für die Straßenreinigung eine Neukalkulation der Entgelte mit verursachergerechter Zuordnung von Ressourceneinsatz und Leistungseinheiten. Ab dem Jahr 2019 werden die Wildkrautbeseitigung sowie die Reinigung von Sicherheitsstreifen und Schienenweggrundstücken in das Entgelt der AWB integriert.
Wesentliche Gründe der zu erwartenden Gebührenerhöhung für die Straßenreinigung 2019 liegen auch in den zusätzlichen Leistungen, die eine zunehmende Verschmutzung im öffentlichen Straßenraum erforderlich macht, beispielsweise in Form verstärkter Reinigungs- und Winterdienstleistungen auf städtischen Radwegen.
Während sich die Entsorgungskosten der AVG aufgrund einer Senkung des Verbrennungspreises um sechs Prozent kostensenkend auf die Gebührenentwicklung auswirken, ist die Berücksichtigung einer Unterdeckung aus dem Ergebnis aus Vorjahren für einen anteiligen Gebührenanstieg von 1,4 Prozent verantwortlich. Außerdem erhöhen sich die Logistik-Entgelte um 2,76 Prozent.
Die Kölner Abfall- und Straßenreinigungsgebühren haben sich in den vergangenen Jahren moderat entwickelt: Beobachtet man die Gebührenentwicklung seit Privatisierung der Abfallwirtschaft im Jahr 2000 bis heute, also über einen Zeitraum von 18 Jahren, so wurden die Straßenreinigungsgebühren nur zehnmal und die Abfallgebühren sogar nur siebenmal erhöht.
Die Verbraucherpreise sind seit Privatisierung von Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im Jahr 2000 um durchschnittlich 1,52 Prozent pro Jahr gestiegen. Die Abfallgebühren sind im selben Zeitraum lediglich um durchschnittlich 1,47 Prozent und die Straßenreinigungsgebühren nur um durchschnittlich 1,6 Prozent pro Jahr gestiegen. Der Vergleich der Gebührenentwicklungen mit dem Verbraucherpreisindex zeigt also, dass die Abfallgebühren durchschnittlich um 0,05 Prozent weniger gestiegen sind und die Straßenreinigungsgebühren um nur 0,08 Prozent mehr gestiegen sind als die Verbraucherpreise.
Bei den Straßenreinigungsgebühren wurde zudem der Leistungsumfang in den vergangenen Jahren deutlich erweitert, in dem die Reinigung von Mittelalleen sowie Straßenbegleitgrün und Wildkrautentfernung jetzt über Straßenreinigungsgebühren finanziert werden. Zudem werden neue Leistungen wie die Reinigung von Radwegen einschließlich Winterdienst und von Sicherheitsstreifen an Fahrbahnen aufgenommen.
Ein Großteil der Abfallgebühren (45,1 Prozent in 2019) finanziert abfallwirtschaftlich und umweltpolitisch gewollte Zusatzleistungen, die nicht die eigentliche Hausmüllentsorgung betreffen. Für viele dieser Leistungen fällt in anderen Kommunen eine separate Gebühr an.