Köln: Abfall- und Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren stei­gen erst­mals seit 2000

Köln - Heumarkt - Markmannsgasse - Köln-Altstadt Foto: Reinigungsfahrzeuge der AWB Köln (Köln-Heumarkt/Altstadt), Urheber: AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH

Nach­dem die Abfall­ge­büh­ren seit Pri­va­ti­sie­rung von Abfall­wirt­schaft und Stadt­rei­ni­gung im Jahr 2000 zehn­mal und die Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren sie­ben­mal nicht erhöht wur­den, müs­sen sich die Bür­ger auf Gebüh­ren­er­hö­hun­gen einstellen.

Zur Deckung der Kos­ten sol­len die Abfall­ge­büh­ren im Durch­schnitt um 1,86 Pro­zent und die Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren im Durch­schnitt um 3,46 Pro­zent erhöht wer­den. Der Rat der Stadt Köln wird in sei­ner Sit­zung am 22. Novem­ber 2018 über die Vor­la­ge entscheiden.

Im Rah­men eines Neu­ver­trags mit der AWB GmbH erfolg­te eine Neu­kal­ku­la­ti­on der Ent­gel­te. Die bis 2018 gel­ten­de Pau­schal­re­ge­lung wur­de durch eine behäl­ter­be­zo­ge­ne und damit deut­lich ver­ur­sa­cher­ge­rech­te­re Kal­ku­la­ti­on abge­löst. Res­sour­cen­ein­satz (Per­so­nal, Fahr­zeu­ge, Behäl­ter) und ein­zel­ne Leis­tungs­ein­hei­ten (Behäl­ter­grö­ße und ‑art) wer­den ein­an­der nach heu­te gel­ten­den Maß­stä­ben ver­ur­sa­cher­ge­recht zuge­ord­net. Gegen­über dem Jahr 2018, in dem noch die Ver­teil­schlüs­sel aus dem Jahr 2001 Anwen­dung fan­den, führt dies zwangs­läu­fig zu einer neu­en Kos­ten­struk­tur sowie in Fol­ge zu einer ver­än­der­ten Ver­tei­lung der Kos­ten auf die ein­zel­nen Behäl­ter­ka­te­go­rien. Das glei­che gilt für die Berei­che der Bio­samm­lung und der Papier­samm­lung. Der Ver­wer­tungs­preis für die Bio­müll- und Grün­schnitt­ent­sor­gung steigt in 2019 gegen­über dem Vor­jahr deut­lich um 13,69 Euro pro Ton­ne bezie­hungs­wei­se sechs Prozent.

Außer­dem ent­hal­ten die Ent­gel­te ab 2019 Leis­tun­gen, die bis zum Jahr 2018 sepa­rat abge­rech­net wur­den, so die Erwei­te­rung und Ver­län­ge­rung der Öff­nungs­zei­ten der Wert­stoff Cen­ter. Zusätz­li­che Leis­tun­gen zur Erhö­hung von Ser­vice­qua­li­tät und Stadt­s­au­ber­keit sind im Wesent­li­chen die Aus­wei­tung von Leis­tun­gen zur Besei­ti­gung von wil­dem Müll, eine deut­li­che Erhö­hung der Stra­ßen­pa­pier­kör­be sowie der Papier­kör­be in den Grünflächen.

Für die zu erwar­ten­de Erhö­hung der Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren 2019 sind fol­gen­de Ein­fluss­grö­ßen aus­schlag­ge­bend:   Im Rah­men des neu­en Ver­trags mit der AWB GmbH erfolg­te auch für die Stra­ßen­rei­ni­gung eine Neu­kal­ku­la­ti­on der Ent­gel­te mit ver­ur­sa­cher­ge­rech­ter Zuord­nung von Res­sour­cen­ein­satz und Leis­tungs­ein­hei­ten. Ab dem Jahr 2019 wer­den die Wild­kraut­be­sei­ti­gung sowie die Rei­ni­gung von Sicher­heits­strei­fen und Schie­nen­weg­grund­stü­cken in das Ent­gelt der AWB integriert.

Wesent­li­che Grün­de der zu erwar­ten­den Gebüh­ren­er­hö­hung für die Stra­ßen­rei­ni­gung 2019 lie­gen auch in den zusätz­li­chen Leis­tun­gen, die eine zuneh­men­de Ver­schmut­zung im öffent­li­chen Stra­ßen­raum erfor­der­lich macht, bei­spiels­wei­se in Form ver­stärk­ter Rei­ni­gungs- und Win­ter­dienst­leis­tun­gen auf städ­ti­schen Radwegen.

Wäh­rend sich die Ent­sor­gungs­kos­ten der AVG auf­grund einer Sen­kung des Ver­bren­nungs­prei­ses um sechs Pro­zent kos­ten­sen­kend auf die Gebüh­ren­ent­wick­lung aus­wir­ken, ist die Berück­sich­ti­gung einer Unter­de­ckung aus dem Ergeb­nis aus Vor­jah­ren für einen antei­li­gen Gebüh­ren­an­stieg von 1,4 Pro­zent ver­ant­wort­lich. Außer­dem erhö­hen sich die Logis­tik-Ent­gel­te um 2,76 Prozent.

Die Köl­ner Abfall- und Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren haben sich in den ver­gan­ge­nen Jah­ren mode­rat ent­wi­ckelt: Beob­ach­tet man die Gebüh­ren­ent­wick­lung seit Pri­va­ti­sie­rung der Abfall­wirt­schaft im Jahr 2000 bis heu­te, also über einen Zeit­raum von 18 Jah­ren, so wur­den die Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren nur zehn­mal und die Abfall­ge­büh­ren sogar nur sie­ben­mal erhöht.

Die Ver­brau­cher­prei­se sind seit Pri­va­ti­sie­rung von Abfall­wirt­schaft und Stadt­rei­ni­gung im Jahr 2000 um durch­schnitt­lich 1,52 Pro­zent pro Jahr gestie­gen. Die Abfall­ge­büh­ren sind im sel­ben Zeit­raum ledig­lich um durch­schnitt­lich 1,47 Pro­zent und die Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren nur um durch­schnitt­lich 1,6 Pro­zent pro Jahr gestie­gen. Der Ver­gleich der Gebüh­ren­ent­wick­lun­gen mit dem Ver­brau­cher­preis­in­dex zeigt also, dass die Abfall­ge­büh­ren durch­schnitt­lich um 0,05 Pro­zent weni­ger gestie­gen sind und die Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren um nur 0,08 Pro­zent mehr gestie­gen sind als die Verbraucherpreise.

Bei den Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren wur­de zudem der Leis­tungs­um­fang in den ver­gan­ge­nen Jah­ren deut­lich erwei­tert, in dem die Rei­ni­gung von Mit­tel­al­leen sowie Stra­ßen­be­gleit­grün und Wild­kraut­ent­fer­nung jetzt über Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren finan­ziert wer­den. Zudem wer­den neue Leis­tun­gen wie die Rei­ni­gung von Rad­we­gen ein­schließ­lich Win­ter­dienst und von Sicher­heits­strei­fen an Fahr­bah­nen aufgenommen.

Ein Groß­teil der Abfall­ge­büh­ren (45,1 Pro­zent in 2019) finan­ziert abfall­wirt­schaft­lich und umwelt­po­li­tisch gewoll­te Zusatz­leis­tun­gen, die nicht die eigent­li­che Haus­müll­ent­sor­gung betref­fen. Für vie­le die­ser Leis­tun­gen fällt in ande­ren Kom­mu­nen eine sepa­ra­te Gebühr an.

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