Nachdem die Abfallgebühren seit Privatisierung von Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im Jahr 2000 zehnmal und die Straßenreinigungsgebühren siebenmal nicht erhöht wurden, müssen sich die Kölnerinnen und Kölner 2020 auf Gebührenerhöhungen einstellen.
Zur Deckung der Kosten sollen die Abfallgebühren im Durchschnitt um 2,94 Prozent (Vorjahr 1,86 Prozent) und die Straßenreinigungsgebühren im Durchschnitt um 4,63 Prozent (Vorjahr 3,46 Prozent) erhöht werden. Der Rat der Stadt Köln wird in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 über die Vorlage zu den Abfallgebühren entscheiden.
Insgesamt haben sich die Kölner Abfallreinigungsgebühren und Straßenreinigungsgebühren in den vergangenen Jahren moderat entwickelt. Die Verbraucherpreise sind seit 2000 um durchschnittlich 1,53 Prozent pro Jahr gestiegen. Die Abfallgebühren sind im selben Zeitraum um durchschnittlich 1,54 Prozent und die Straßenreinigungsgebühren um durchschnittlich 1,75 Prozent pro Jahr gestiegen.
Auf Grundlage des aktuellen Vertrags über die satzungsgemäße Abfall-/Wertstoffsammlung und ‑entsorgung mit den AWB sind Entgelte je geleertem Abfallbehälter vereinbart. Im Rahmen der Gebührenberechnung für Restmüllbehälter werden die Entgelte somit unmittelbar den einzelnen Behältern zugerechnet.