Köln: Aktu­el­le Per­so­nen­fahn­dung in den sozia­len Medi­en ist Verleumdung

Facebook - Hauptquartier - Vorderansicht - Mauer - Daumen hoch - Like - USA - Kalifornien Foto: Facebook Hauptquartier Vorderansicht (USA/Kalifornien), Urheber: Facebook

In den sozia­len Medi­en macht eine Mel­dung die Run­de, dass ein Kin­des­ent­füh­rer gesucht wird – anbei noch ein Foto der gesuch­ten Per­son. Die Poli­zei Köln stellt klar, dass es fake ist.

Nach Hin­wei­sen an die Poli­zei Köln zur „Fahn­dung” nach einem unbe­kann­ten „Kin­des­ent­füh­rer” auf Face­book und in Whats­app-Grup­pen hat die Poli­zei den Gesuch­ten am Mitt­woch iden­ti­fi­ziert und ihn im Prä­si­di­um zu mög­li­chen Hin­ter­grün­den der Ver­öf­fent­li­chung sei­nes Fotos ange­hört. Nach der soeben been­de­ten Befra­gung gehen die Ermitt­ler davon aus, dass der Mann Opfer einer Ver­leum­dung gewor­den ist. Die Poli­zei hat ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen den noch Unbe­kann­ten ein­ge­lei­tet, der das auf dem Buch­hei­mer Weg in Köln-Ost­heim auf­ge­nom­me­ne Foto des Man­nes ver­öf­fent­licht und damit die ille­ga­le Fahn­dung ein­ge­lei­tet hat.

Die Poli­zei stellt klar:
Aktu­ell gibt es kei­nen bekann­ten Fall einer Kin­des­ent­füh­rung in Köln. Wer Fotos von Per­so­nen ver­öf­fent­licht, an der Ver­brei­tung der­ar­ti­ger „Fahn­dungs­fo­tos” mit­wirkt oder gegen die Per­son in ande­rer Wei­se vor­geht, macht sich unter Umstän­den straf­bar und muss auf jeden Fall mit poli­zei­li­chen Ermitt­lun­gen rech­nen. Die abge­bil­de­te Per­son kann dar­über hin­aus zivil­recht­li­che Ansprü­che gel­tend machen, die sich aus der Ver­let­zung der Per­sön­lich­keits­rech­te ablei­ten lassen.

Die Ermitt­ler gehen der­zeit den Hin­wei­sen zu der Ver­öf­fent­li­chung nach, die sich aus dem Aus­zug eines ein­ge­sand­ten Chat­ver­laufs erge­ben und bit­tet Per­so­nen, die Kennt­nis von der ille­ga­len „Fahn­dung” haben oder die Hin­ter­grün­de der Ver­öf­fent­li­chung ken­nen, sich unter Tele­fon­num­mer 0221 229–0 oder per Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de zu wenden.

Nach ers­ter Bewer­tung könn­te die Fahn­dung mit meh­re­ren Fäl­len von Exhi­bi­tio­nis­mus in Ost­heim zusam­men­hän­gen, in denen das Kri­mi­nal­kom­mis­sa­ri­at 12 ermit­telt. Zuletzt ges­tern nah­men Poli­zis­ten in Ost­heim einen Exhi­bi­tio­nis­ten fest. Defi­ni­tiv han­delt es sich bei ihn nicht um den Mann, mit des­sen Foto unzu­läs­sig in sozia­len Medi­en gefahn­det wird/wurde.