Köln: Ampel­an­la­ge am Cle­vi­schen Ring aus­ge­fal­len mit Sperrungen

Clevischer Ring - Ecke Von Lohe Straße - Köln-Mülheim Foto: Clevischer Ring/Von Lohe Straße (Köln-Mülheim), Urheber: Sys. Media GmbH

In Köln-Mül­heim ist am Cle­vi­schen Ring die Ampel­an­la­ge aus­ge­fal­len. Auf­grund des­sen muss aus Sicher­heits­grün­den gewis­se Ände­run­gen bei der Ver­kehrs­füh­rung vor­ge­nom­men werden.

Am spä­ten Mitt­woch­abend (14. Novem­ber 2018) ist in Köln-Mül­heim das Steu­er­ge­rät für die Ampel­an­la­ge am Cle­vi­schen Ring/Ecke Ber­gisch Glad­ba­cher Stra­ße irrepa­ra­bel aus­ge­fal­len. Das Gerät aus dem Jahr 1999 muss durch eine neue Anla­ge ersetzt wer­den, da Ersatz­tei­le nicht mehr zur Ver­fü­gung stehen.

Wegen der par­al­lel zum Cle­vi­schen Ring ver­lau­fen­den Stadt­bahn­glei­se müs­sen aus Sicher­heits­grün­den Ände­run­gen bei der Ver­kehrs­füh­rung vor­ge­nom­men wer­den. Ab sofort ist es nicht mehr mög­lich, vom Cle­vi­schen Ring in die Ber­gisch Glad­ba­cher Stra­ße (in die­sem Bereich Ein­bahn­stra­ße) ein­zu­bie­gen. Dies gilt sowohl für den Ver­kehr aus nörd­li­cher Rich­tung als auch für den Ver­kehr aus Rich­tung Wie­ner Platz. Die Sper­run­gen und Umlei­tun­gen sind bereits ein­ge­rich­tet. Auch für Fuß­gän­ger muss­ten eini­ge Über­gän­ge gesperrt werden.

Bis der Aus­tausch ein­schließ­lich Tech­nik, Lei­tun­gen und Ampel­mas­ten erfol­gen kann, wird ein Ersatz­steu­er­ge­rät den Ver­kehr regeln. Die­ses wird Anfang nächs­ter Woche (ab 19. Novem­ber 2018) instal­liert und nach Prü­fung in Betrieb genom­men. Die Ampeln wer­den zunächst nach fest vor­ge­ge­be­nen Schalt­ab­läu­fen arbei­ten. Die betriebs­si­che­re Ein­rich­tung einer ver­kehrs­ab­hän­gi­gen Schal­tung für die Kom­bi­na­ti­on Auto‑, Radfahr‑, Fuß­gän­ger- und Stadt­bahn­ver­kehr kann eini­ge Wochen in Anspruch nehmen.

Ver­kehrs­teil­neh­mer wer­den gebe­ten, im Bereich Cle­vi­scher Ring/Bergisch Glad­ba­cher Stra­ße beson­ders vor­sich­tig zu fah­ren. Sobald die Ersatz­an­la­ge in der nächs­ten Woche in Betrieb genom­men wird, kön­nen alle Sper­run­gen umge­hend wie­der auf­ge­ho­ben werden.

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