Das Amtsgericht Köln hat eine Geldbuße an einem Mieter verhängt. Der Mieter wurde wegen einer Zweckentfremdung von Wohnraum zu 5.000 Euro Strafe verurteilt.
Das Amtsgericht Köln hat den Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Köln-Innenstadt zu einer Geldbuße in Höhe von 5.000 Euro verurteilt. In dem Gebäude wurde eine Wohneinheit ohne Vorliegen einer Genehmigung nicht zu Wohnzwecken genutzt, sondern an Touristen vermietet.
In dem Fall war das Amt für Wohnungswesen tätig geworden und hatte nach entsprechenden Ermittlungen einen Bußgeldbescheid gegen den Mieter erlassen. Das Mietverhältnis wurde inzwischen beendet. Die Wohnung wurde wieder Wohnzwecken zugeführt.