Köln: Amts­ge­richt ver­hängt Geld­bu­ße an Mie­ter wegen Zweckentfremdung

Amtsgericht Köln - Köln-Sülz - Luxemburger Straße Foto: Amtsgericht Köln (Köln-Sülz), Urheber: Amtsgericht Köln

Das Amts­ge­richt Köln hat eine Geld­bu­ße an einem Mie­ter ver­hängt. Der Mie­ter wur­de wegen einer Zweck­ent­frem­dung von Wohn­raum zu 5.000 Euro Stra­fe verurteilt.

Das Amts­ge­richt Köln hat den Mie­ter einer Woh­nung in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus in Köln-Innen­stadt zu einer Geld­bu­ße in Höhe von 5.000 Euro ver­ur­teilt. In dem Gebäu­de wur­de eine Wohn­ein­heit ohne Vor­lie­gen einer Geneh­mi­gung nicht zu Wohn­zwe­cken genutzt, son­dern an Tou­ris­ten vermietet.

In dem Fall war das Amt für Woh­nungs­we­sen tätig gewor­den und hat­te nach ent­spre­chen­den Ermitt­lun­gen einen Buß­geld­be­scheid gegen den Mie­ter erlas­sen. Das Miet­ver­hält­nis wur­de inzwi­schen been­det. Die Woh­nung wur­de wie­der Wohn­zwe­cken zugeführt.

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