Köln: Auf­merk­sa­me Augen­zeu­gen stop­pen alko­ho­li­sier­te Autofahrerin

Köln-Innenstadt - Innere Kanalstraße Foto: Innere Kanalstraße (Köln-Stadtmitte), Urheber: Alexander Savin (CC BY-SA 3.0)

In der Köl­ner Innen­stadt haben auf­merk­sa­me Augen­zeu­gen heu­te Vor­mit­tag eine stark alko­ho­li­sier­te Auto­fah­re­rin ange­hal­ten. Bei einer anschlie­ßen­den Blut­pro­be der Poli­zei wur­den mehr als 2,5 Pro­mil­le festgestellt.

Zwei Zeu­gen (65, 66) haben heu­te Vor­mit­tag (08. Okto­ber 2018) in der Köl­ner Innen­stadt eine alko­ho­li­sier­te Auto­fah­re­rin (28) gestoppt. Hin­zu­ge­ru­fe­ne Poli­zis­ten stell­ten schon beim ers­ten Gespräch mit der Auto­fah­re­rin Alko­hol­ge­ruch fest. Ein vor­läu­fi­ger Test ergab einen Wert von mehr als 2,5 Pro­mil­le – Blut­pro­be. Den Füh­rer­schein der Betrun­ke­nen beschlag­nahm­ten die Beamten.

Gegen 09:00 Uhr waren die bei­den Zeu­gen auf der Inne­ren Kanal­stra­ße unter­wegs. „Vor uns fuhr ein Mer­ce­des mit extre­men Schlan­gen­li­ni­en. Das Auto ist auch gegen einen Bord­stein gefah­ren”, gaben die Mit­tei­ler gegen­über der Poli­zei an. Um den nach­fol­gen­den Ver­kehr zu war­nen, blie­ben die Auf­merk­sa­men hin­ter dem schwar­zen Cou­pé und schal­te­ten das Warn­blink­licht ein.

An einer roten Ampel Höhe der Sub­bel­ra­ther Stra­ße muss­te die Mer­ce­des-Fah­re­rin anhal­ten. „Wir haben sie dann mit unse­rem Auto zuge­parkt, damit sie nicht wei­ter­fah­ren konn­te”, ergänz­te der 65-Jäh­ri­ge spä­ter bei der Anzei­gen­auf­nah­me. Um alle wei­te­ren Gefah­ren­mo­men­te aus­zu­schlie­ßen, öff­ne­ten die bei­den Zeu­gen die Fah­rer­tür des fest­ge­setz­ten Fahr­zeugs und zogen den Auto­schlüs­sel aus dem Zünd­schloss. „Die jun­ge Dame hat sich glück­li­cher­wei­se nicht gewehrt. Zwi­schen ihren Ober­schen­keln hat­te sie eine offe­ne Sekt­fla­sche geklemmt”, erläu­ter­ten die cou­ra­gier­ten Män­ner später.

Im Fahr­zeug der 28-Jäh­ri­gen fan­den die Beam­ten diver­se vol­le und lee­re Fla­schen Alko­ho­li­ka. Das Fahr­zeug lie­ßen die Uni­for­mier­ten abschlep­pen. Da die Beschul­dig­te äußerst unein­sich­tig war, stell­ten die Poli­zis­ten ihren Auto­schlüs­sel sicher, um eine erneu­te Trun­ken­heits­fahrt zu unterbinden.

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