Der Krisenstab der Stadt Köln hat entschieden, dass bei der Ausgangsbeschränkung die Regelungen der Bundesnotbremse greifen.
Die Ausgangsbeschränkung gilt demnach zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr. Außerdem entfallen die verschärften Regelungen für Buchhandlungen, für die ab morgen die Regelungen aus der Corona-Schutzverordnung gelten. Ein Besuch ist mit negativem Corona-Test ohne Termin möglich.
Der Öffnung des Zoos hatte der Krisenstab bereits am Wochenende zugestimmt. Es gilt die Rechtslage der Bundesnotbremse und der Corona-Schutzverordnung. Nach Corona-Schutzverordnung ist für einen Besuch eine vorherige Terminbuchung notwendig. Gemäß Bundesnotbremse ist zudem ein negativer Corona-Test notwendig, ausgenommen sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Solange die Bundesnotbremse gilt, dürfen nur die Außenbereiche des Zoos geöffnet werden.
Das Alkoholkonsumverbot gilt weiterhin zwischen 15:00 Uhr bis 06:00 Uhr in Hotspots, in Grünanlagen und überall dort wo Maskenpflicht besteht. Ebenso gelten weiterhin die Verweilverbote im Bereich der Dammkrone der Alfred-Schütte-Allee, auf dem Brüsseler Platz, dem Alter Markt, dem Theo-Burauen-Platz und dem Gülichplatz.
Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind weiterhin nur für Angehörige des eigenen Haushalts plus eine Person eines weiteren Haushalts erlaubt.
Ab Mittwoch, den 19. Mai 2021, ergibt sich auf Grundlage der Bundesnotbremse eine Lockerung für Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, da die Inzidenz den Grenzwert von 150 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten hat. In diesen Geschäften gilt dann nicht mehr click&collect, sondern click&meet mit negativem Corona-Test.
Für die Gastronomie gelten weiterhin die Regelungen aus der Bundesnotbremse. Sinkt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100, tritt die Notbremse ab dem übernächsten Tag außer Kraft. Dann gilt die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, wonach der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen im Außenbereich und mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig ist.