Die Stadt Köln wird auch wieder in diesem Jahreswechsel ein Fahrverbot für Lastkraftwagen für die Kölner Innenstadt erteilen. Ausnahmegenehmigungen können ab sofort beantragt werden.
Auch für den Jahreswechsel 2018/2019 verhängt die Stadt Köln ein Lkw-Fahrverbot für die Kölner Innenstadt. Diese Maßnahme wurde mit der Polizei abgestimmt und dient dazu, die Sicherheit der Menschen, die an den Silvesterfeierlichkeiten in der Innenstadt teilnehmen, zu erhöhen.
Das Fahrverbot gilt von Montag, den 31. Dezember 2018 ab 20:00 Uhr bis Dienstag, den 01. Januar 2019 bis 02:00 Uhr für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie für Lastkraftwagen mit Anhängern. Das Fahrverbot gilt nicht für Busse.
Das Lkw-Fahrverbot gilt linksrheinisch für den Bereich innerhalb folgender Straßen: Schönhauser Straße – Verlängerung Marktstraße – Verlängerung Bischofsweg – Am Vorgebirgstor – Verlängerung Pohligstraße – Verlängerung Weißhausstraße – Verlängerung Universitätsstraße – Verlängerung Innere Kanalstraße – Verlängerung Auffahrt Zoobrücke – einschließlich Rheinuferstraße. Die aufgeführten Straßen selbst sind bis auf die Rheinuferstraße von dem Fahrverbot nicht erfasst. Ein Verlassen der genannten Straße ist lediglich in Richtung stadtauswärts möglich. Eine Einfahrt in diesen Bereich über die Deutzer Brücke und die Severinsbrücke ist nicht möglich.
Im Rechtsrheinischen verläuft die Grenze entlang folgender Straßen: Straße des 17. Juni – Walter-Pauli-Ring – Deutzer Ring bis Östliche Zubringerstraße – einschließlich Im Hasental (hier ist das Befahren möglich).
Ausnahmegenehmigungen können beim Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, bis spätestens 21. Dezember 2018, 12 Uhr, beantragt werden. Ein entsprechender Antragsvordruck mit ausführlichen Hinweisen und Erläuterungen kann per Fax 0221 / 221–26130 oder telefonisch 0221 / 221–26335 angefordert werden oder ist online abrufbar.