Köln: Auto­bahn­po­li­zei stoppt alko­ho­li­sier­ten Vol­vo-Fah­rer auf der A4

Rheinbrücke - Rodenkirchener Brücke - Bundesautobahn 4 - Köln-Rodenkirchen Foto: Rodenkirchener Brücke (Köln-Rodenkirchen), Urheber: Klaus Föhl (CC BY-SA 3.0)

Die Poli­zei Köln hat einen alko­ho­li­sier­ten Auto­fah­rer aus dem Ver­kehr gezo­gen. Der Auto­fah­rer ist zunächst wegen einer Rou­ti­ne­kon­trol­le den Poli­zis­ten aufgefallen.

Einer Strei­fen­wa­gen­be­sat­zung der Auto­bahn­po­li­zei Köln ist am Don­ners­tag­nach­mit­tag (10. Janu­ar 2019) auf der Bun­des­au­to­bahn 4 ein Vol­vo-Fah­rer (57) auf­ge­fal­len: Eine Über­prü­fung sei­nes Kenn­zei­chens hat­te erge­ben, dass für das Cabrio kein Ver­si­che­rungs­schutz mehr bestand. Zudem war der Füh­rer­schein des Hal­ters zur sofor­ti­gen Ein­zie­hung aus­ge­schrie­ben. Als die Beam­ten den Ver­däch­ti­gen über­prü­fen woll­ten, igno­rier­te die­ser die Anhal­te­si­gna­le und ver­such­te sich der Kon­trol­le zu ent­zie­hen. Es kam zu einer Verfolgungsfahrt.

Kurz vor 17:00 Uhr wech­sel­ten die Poli­zis­ten hin­ter dem schwar­zen Vol­vo aus Rich­tung Lau­ren­sberg kom­mend im Kreuz Aachen auf die A 44 in Rich­tung Mön­chen­glad­bach. Die Uni­for­mier­ten über­hol­ten den Bochu­mer und gaben deut­li­che Anhaltesignale.

Erst schien der Fah­rer den Beam­ten auf den Ver­zö­ge­rungs­strei­fen der Anschluss­stel­le Broich­wei­den zu fol­gen. Dann aber trat er plötz­lich aufs Gas und zog wie­der auf die Haupt­fahr­bahn. Die Poli­zis­ten for­der­ten Ver­stär­kung an und mel­de­ten der Leit­stel­le nun eine Verfolgungsfahrt.

Eini­ge Kilo­me­ter wei­ter setz­ten sich die Beam­ten in ihrem Fahr­zeug erneut vor den Flüch­ti­gen. An der Anschluss­stel­le Als­dorf täusch­te der Ver­däch­ti­ge wie­der an, den Poli­zis­ten zu fol­gen – bevor er ein wei­te­res Mal aus­scher­te und beschleu­nig­te. Bei Jülich ver­ließ der 57-Jäh­ri­ge die Auto­bahn und fuhr über die B56 in Rich­tung Düren. An einer roten Ampel ver­such­te der Mann zwi­schen zwei war­ten­den Autos hin­durch­zu­fah­ren. Dabei tou­chier­te er bei­de Fahr­zeu­ge. Auch der Vol­vo blieb nach dem Unfall schwer beschä­digt liegen.

Noch am Unfall­ort nah­men die Poli­zis­ten den Mann fest und leg­ten ihm Hand­schel­len an. Ein Atem­al­ko­hol­test zeig­te einen Wert von etwa 1,3 Pro­mil­le. Da die Beam­ten bei der anschlie­ßen­den Per­so­nen- und Fahr­zeug­durch­su­chung kei­nen Füh­rer­schein fan­den, fuh­ren sie den Bochu­mer zwecks Iden­ti­täts­fest­stel­lung und Ent­nah­me einer Blut­pro­be auf die Wache.

Spä­ter mel­de­te sich noch eine wei­te­re Auto­fah­re­rin auf der Wache und gab an, dass ihr der ent­ge­gen­kom­men­de Flüch­ti­ge bei einer Kol­li­si­on den Außen­spie­gel beschä­digt habe.

Er muss sich nun wegen Fah­rens unter Alko­hol­ein­fluss, Gefähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs, Ver­sto­ßes gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz und Ver­kehrs­un­fall­flucht verantworten.