Die Polizei hat gegen den Beschluss des VG Köln zur Neumarkt-Videobeobachtung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte in seinem Beschluss den Neumarkt als „Brennpunkt der Straßenkriminalität” bezeichnet. Die Beschaffenheit des Neumarktes, insbesondere mit vielen Zugängen zur U‑Bahn als Fluchtmöglichkeit für potentielle Täter, begünstige die Begehung von Straftaten. Die Videobeobachtung sei verhältnismäßig und dürfe fortgesetzt werden. Das Gericht hat der Polizei Köln allerdings aufgegeben, die Eingänge zu den Wohn- und Geschäftshäusern im videobeobachteten Bereich am Neumarkt, den Eingang des am Neumarkt gelegenen Kölner Gesundheitsamts und die Kennzeichen der Kraftfahrzeuge unkenntlich zu machen beziehungsweise zu verpixeln.
Polizeipräsident Uwe Jacob nimmt zu dieser Entscheidung Stellung: „Ich habe auch die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Köln vom 08.02.2021 prüfen lassen. Demnach sind die vom Gericht erteilten Auflagen rechtlich in Zweifel zu ziehen. Im Übrigen führen die Auflagen dazu, dass weite Teile des Neumarkts von der Videobeobachtung faktisch ausgeschlossen werden. Aufgrund dieser Umstände habe ich nach der juristischen Bewertung entschieden, dass die Polizei Köln gegen diese Auflagen im Kammerbeschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegt. Details zur Begründung werden wir derzeit nicht veröffentlichen”.
Die Polizei Köln hat nun Zeit bis zum 09. März 2021, die Begründung zur Beschwerde beim OVG Münster einzureichen.