Köln: Beschwer­de ein­ge­reicht wegen Video­be­ob­ach­tung am Neumarkt

KVB-Haltestelle Neumarkt - Fahrplan - Information - Tafel - Neumarkt - Köln-Altstadt-Nord/Innenstadt Foto: Sicht auf eine Informationstafel der KVB-Haltestelle "Neumarkt" (Köln-Altstadt)

Die Poli­zei hat gegen den Beschluss des VG Köln zur Neu­markt-Video­be­ob­ach­tung Beschwer­de beim Ober­ver­wal­tungs­ge­richt eingelegt.

Das Ver­wal­tungs­ge­richt Köln hat­te in sei­nem Beschluss den Neu­markt als „Brenn­punkt der Stra­ßen­kri­mi­na­li­tät” bezeich­net. Die Beschaf­fen­heit des Neu­mark­tes, ins­be­son­de­re mit vie­len Zugän­gen zur U‑Bahn als Flucht­mög­lich­keit für poten­ti­el­le Täter, begüns­ti­ge die Bege­hung von Straf­ta­ten. Die Video­be­ob­ach­tung sei ver­hält­nis­mä­ßig und dür­fe fort­ge­setzt wer­den. Das Gericht hat der Poli­zei Köln aller­dings auf­ge­ge­ben, die Ein­gän­ge zu den Wohn- und Geschäfts­häu­sern im video­be­ob­ach­te­ten Bereich am Neu­markt, den Ein­gang des am Neu­markt gele­ge­nen Köl­ner Gesund­heits­amts und die Kenn­zei­chen der Kraft­fahr­zeu­ge unkennt­lich zu machen bezie­hungs­wei­se zu verpixeln.

Poli­zei­prä­si­dent Uwe Jacob nimmt zu die­ser Ent­schei­dung Stel­lung: „Ich habe auch die einst­wei­li­ge Anord­nung des Ver­wal­tungs­ge­richts Köln vom 08.02.2021 prü­fen las­sen. Dem­nach sind die vom Gericht erteil­ten Auf­la­gen recht­lich in Zwei­fel zu zie­hen. Im Übri­gen füh­ren die Auf­la­gen dazu, dass wei­te Tei­le des Neu­markts von der Video­be­ob­ach­tung fak­tisch aus­ge­schlos­sen wer­den. Auf­grund die­ser Umstän­de habe ich nach der juris­ti­schen Bewer­tung ent­schie­den, dass die Poli­zei Köln gegen die­se Auf­la­gen im Kam­mer­be­schluss Beschwer­de beim Ober­ver­wal­tungs­ge­richt in Müns­ter ein­legt. Details zur Begrün­dung wer­den wir der­zeit nicht veröffentlichen”.

Die Poli­zei Köln hat nun Zeit bis zum 09. März 2021, die Begrün­dung zur Beschwer­de beim OVG Müns­ter einzureichen.

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