Die Polizei Köln hat gegen den Beschluss zur polizeilichen Videobeobachtung auf dem Breslauer Platz Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Polizeipräsident Uwe Jacob nimmt zu dieser Entscheidung Stellung: „Ich habe die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. Januar, aufgrund derer die Polizei Köln die Videobeobachtung auf dem Breslauer Platz bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren einstellen musste, prüfen lassen. Nach der nun vorliegenden juristischen Bewertung habe ich entschieden, dass die Polizei Köln gegen den Kammerbeschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegt. Details zur Begründung werden wir wegen des laufenden Verfahrens nicht veröffentlichen”.
Die Polizei Köln hat nun Zeit bis zum 19. Februar 2021, die Begründung zur Beschwerde beim OVG Münster einzureichen.