Köln: Beschwer­de gegen Ver­bot der Video­be­ob­ach­tung eingelegt

Polizei Köln - Ebertplatz - Breslauer Platz - Videoüberwachung - Oktober 2019 Foto: Videoüberwachung der Polizei Köln am Ebertplatz und Breslauer Platz, Urheber: Polizei Köln

Die Poli­zei Köln hat gegen den Beschluss zur poli­zei­li­chen Video­be­ob­ach­tung auf dem Bres­lau­er Platz Beschwer­de beim Ober­ver­wal­tungs­ge­richt eingelegt.

Poli­zei­prä­si­dent Uwe Jacob nimmt zu die­ser Ent­schei­dung Stel­lung: „Ich habe die einst­wei­li­ge Anord­nung des Ver­wal­tungs­ge­richts Köln vom 18. Janu­ar, auf­grund derer die Poli­zei Köln die Video­be­ob­ach­tung auf dem Bres­lau­er Platz bis zur Ent­schei­dung im Haupt­sa­che­ver­fah­ren ein­stel­len muss­te, prü­fen las­sen. Nach der nun vor­lie­gen­den juris­ti­schen Bewer­tung habe ich ent­schie­den, dass die Poli­zei Köln gegen den Kam­mer­be­schluss Beschwer­de beim Ober­ver­wal­tungs­ge­richt in Müns­ter ein­legt. Details zur Begrün­dung wer­den wir wegen des lau­fen­den Ver­fah­rens nicht veröffentlichen”.

Die Poli­zei Köln hat nun Zeit bis zum 19. Febru­ar 2021, die Begrün­dung zur Beschwer­de beim OVG Müns­ter einzureichen.

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