Köln: Durch­su­chun­gen nach Todes­fall durch umge­stürz­te Lärmschutzwand

Autobahn - Straße - Bäume - Autos - Wiese - Schilder - LKW Foto: Sicht auf eine Autobahn, Urheber: dts Nachrichtenagentur

In einem bei der Staats­an­walt­schaft Köln geführ­ten Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts der fahr­läs­si­gen Tötung haben Beam­te Räum­lich­kei­ten durchsucht.

Nach dem bis­he­ri­gen Stand der Ermitt­lun­gen besteht der Ver­dacht, dass die Befes­ti­gung der betref­fen­den Lärm­schutz­wand von der ursprüng­lich geplan­ten Kon­struk­ti­on bzw. der bau­auf­sicht­li­chen Zulas­sung abge­wi­chen und die­ser Umstand in der Fol­ge nicht mehr beho­ben wor­den ist. Bei­de Aspek­te kön­nen ursäch­lich dafür gewe­sen sein, dass sich am 13. Novem­ber 2020 ein etwa sechs Ton­nen schwe­res Beton­ele­ment wegen sei­ner man­gel­haf­ten Befes­ti­gung aus der Lärm­schutz­wand an der Bun­des­au­to­bahn 3 in Höhe Köln-Dell­brück lös­te, auf einen vor­bei­fah­ren­den Per­so­nen­kraft­wa­gen fiel und die Fah­re­rin tötete.

Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren rich­tet sich nicht wie bis­lang gegen unbe­kannt, son­dern nun­mehr gegen sie­ben Mit­ar­bei­ter des Lan­des­be­triebs Stra­ßen NRW, zwei Prüf­in­ge­nieu­re, sowie sechs Mit­ar­bei­ter der mit der Befes­ti­gung der Beton­ele­men­te an der Lärm­schutz­wand beauf­trag­ten Bau­fir­men. Die Durch­su­chung bei Zeu­gen dien­te der Auf­fin­dung und Sicher­stel­lung ver­fah­rens­re­le­van­ter Unter­la­gen, ins­be­son­de­re E‑Mailverkehr, deren Aus­wer­tung andauert.