In einem bei der Staatsanwaltschaft Köln geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung haben Beamte Räumlichkeiten durchsucht.
Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die Befestigung der betreffenden Lärmschutzwand von der ursprünglich geplanten Konstruktion bzw. der bauaufsichtlichen Zulassung abgewichen und dieser Umstand in der Folge nicht mehr behoben worden ist. Beide Aspekte können ursächlich dafür gewesen sein, dass sich am 13. November 2020 ein etwa sechs Tonnen schweres Betonelement wegen seiner mangelhaften Befestigung aus der Lärmschutzwand an der Bundesautobahn 3 in Höhe Köln-Dellbrück löste, auf einen vorbeifahrenden Personenkraftwagen fiel und die Fahrerin tötete.
Das Ermittlungsverfahren richtet sich nicht wie bislang gegen unbekannt, sondern nunmehr gegen sieben Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen NRW, zwei Prüfingenieure, sowie sechs Mitarbeiter der mit der Befestigung der Betonelemente an der Lärmschutzwand beauftragten Baufirmen. Die Durchsuchung bei Zeugen diente der Auffindung und Sicherstellung verfahrensrelevanter Unterlagen, insbesondere E‑Mailverkehr, deren Auswertung andauert.