Der Rat die Übernahme der zweiten Hälfte des Einnahmeausfalls in Höhe von 65.000 Euro aus kommunalen Mitteln genehmigt
Aufgrund der Aussetzung des Präsenzunterrichtes hatten sowohl die Träger des Ganztags in der Sekundarstufe I als auch die Träger der Kurzbetreuung „Schule von acht bis eins“ in den Grundschulen im Januar diesen Jahres Einnahmeausfälle bei den Elternbeiträgen von 130.000 Euro zu verzeichnen.
Dem Erlass der Elternbeiträge für die Offenen Ganztagsschulen für den Monat Januar hatte der Rat der Stadt Köln bereits am 04. Februar 2021 zugestimmt. Dahingehend erfolgte ebenfalls eine Aufteilung der Kosten jeweils hälftig auf die Stadt Köln und das Land NRW. Da Ganztagsangebote immer noch in eingeschränktem Umfang stattfinden, wird derzeit geprüft, ob eine analoge Regelung zwischen dem Land und den Kommunen für alle schulischen Betreuungsangebote auch für die Monate Februar und März getroffen werden kann.