Köln: Erstat­tung von Eltern­bei­trä­gen für Ganztagsträger

Schulflur - Stühle - Schule - Treppen - Tür Foto: Sicht auf Stühle in einem Flur einer Schule, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Rat die Über­nah­me der zwei­ten Hälf­te des Ein­nah­me­aus­falls in Höhe von 65.000 Euro aus kom­mu­na­len Mit­teln genehmigt

Auf­grund der Aus­set­zung des Prä­senz­un­ter­rich­tes hat­ten sowohl die Trä­ger des Ganz­tags in der Sekun­dar­stu­fe I als auch die Trä­ger der Kurz­be­treu­ung „Schu­le von acht bis eins“ in den Grund­schu­len im Janu­ar die­sen Jah­res Ein­nah­me­aus­fäl­le bei den Eltern­bei­trä­gen von 130.000 Euro zu verzeichnen.

Dem Erlass der Eltern­bei­trä­ge für die Offe­nen Ganz­tags­schu­len für den Monat Janu­ar hat­te der Rat der Stadt Köln bereits am 04. Febru­ar 2021 zuge­stimmt. Dahin­ge­hend erfolg­te eben­falls eine Auf­tei­lung der Kos­ten jeweils hälf­tig auf die Stadt Köln und das Land NRW. Da Ganz­tags­an­ge­bo­te immer noch in ein­ge­schränk­tem Umfang statt­fin­den, wird der­zeit geprüft, ob eine ana­lo­ge Rege­lung zwi­schen dem Land und den Kom­mu­nen für alle schu­li­schen Betreu­ungs­an­ge­bo­te auch für die Mona­te Febru­ar und März getrof­fen wer­den kann.

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