Der VRS informiert seine Fahrgäste darüber, dass ab Samstag das Tragen einer FFP2-Maske zur Pflicht wird – OP-Masken sind nicht mehr zulässig.
Das neue Infektionsschutzgesetz (Bundesnotbremse) sieht vor, dass ab einer Inzidenz von 100 (drei Tage in Folge) bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr nur noch Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) zulässig sind. Damit entfällt die bisherige Regelung, welche grundsätzlich auch sogenannte OP-Masken/medizinische Masken erlaubte.
Insgesamt soll damit die Sicherheit nochmals erhöht werden. In Bussen und Bahnen ist so der bestmögliche Schutz vor Ansteckung gegeben, gerade auch im Vergleich zu anderen öffentlichen Räumen.
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