Köln: Frau wird im Haupt­bahn­hof von einem Schlä­ger attackiert

Köln Domplatte - Hauptbahnhof - Bundespolizistin - Köln-Innenstadt Foto: Bundespolizistin auf der Kölner Domplatte (Köln-Innenstadt)

Die Bun­des­po­li­zei Köln sucht nach Zeu­gen, die am Diens­tag­mor­gen gese­hen haben, wie ein Mann eine Frau am Haupt­bahn­hof atta­ckier­te. Der Vor­fall ereig­ne­te sich am Bahn­steig 8/9.

Diens­tag­mor­gen schlug ein 20-jäh­ri­ger Mann auf eine bis­lang unbe­kann­te Rei­sen­de ein. Durch einen Zeu­gen­hin­weis konn­te der Schlä­ger durch Mit­ar­bei­ter der Deut­schen Bahn AG fest­ge­hal­ten und durch die Bun­des­po­li­zei fest­ge­nom­men wer­den. Die Bun­des­po­li­zei sucht nun­mehr die Geschä­dig­te, die ver­mut­lich unter Schock gestan­den und sich vom Tat­ort ent­fernt hat.

Um kurz nach 07:00 Uhr atta­ckier­te ein Mann auf der Trep­pe zum Bahn­steig 8/9 eine Frau. Dar­auf­hin ver­folg­te der Marok­ka­ner die Rei­sen­de auf den Bahn­steig und ver­such­te sie wei­ter­hin zu schla­gen. Mit­ar­bei­ter der Deut­schen Bahn AG beob­ach­te­ten den Vor­fall und hiel­ten den aggres­si­ven Tat­ver­däch­ti­gen fest. Die alar­mier­te Strei­fe der Bun­des­po­li­zei nahm den Mann vor­läu­fig fest. Eine durch­ge­führ­te Video­auf­zeich­nung bestä­tig­te die Kör­per­ver­let­zung gegen die unbe­kann­te Reisende.

Die Bun­des­po­li­zei sucht nun­mehr die Geschä­dig­te, die durch den 20-Jäh­ri­gen atta­ckiert wur­de und bit­tet sich drin­gend mit der Bun­des­po­li­zei unter der kos­ten­frei­en Ser­vice­num­mer 0800/ 6 888 000 oder jeder ande­ren Poli­zei­dienst­stel­le in Ver­bin­dung zu set­zen. Wei­ter­hin sucht die Bun­des­po­li­zei Zeu­gen, die Anga­ben zu der Kör­per­ver­let­zung machen kön­nen. Die Geschä­dig­te hat blon­de Haa­re und trug zum Tat­zeit­punkt eine Hoch­steck­fri­sur. Sie ist ver­mut­lich 35–40 Jah­re alt, trug einen grau­en Kurz­man­tel, ein Hals­tuch und eine Bril­le. Wei­ter­hin hat­te sie eine Umhän­ge­ta­sche dabei.

Die Bun­des­po­li­zei lei­te­te ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Kör­per­ver­let­zung ein. Der „Schlä­ger” wur­de nach Abschluss der straf­pro­zes­sua­len Maß­nah­men auf­grund feh­len­der Haft­grün­de wie­der ent­las­sen. Die Tat wur­de trotz der Video­auf­zeich­nung bestritten.

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