Köln: Frei­er Ein­tritt in die Muse­en für Geflüch­te­te aus der Ukraine

Museum Schnütgen - Kunst des Mittelalters - Köln-Altstadt Foto: Haupteingang des Museums Schnütgens (Köln-Altstadt), Urheber: Museum Schnütgen/Stadt Köln

Die Muse­en der Stadt Köln möch­ten einen Bei­trag dazu leis­ten, dass Men­schen, die aus der Ukrai­ne flie­hen muss­ten, sich in Köln will­kom­men fühlen.

Daher wird dem Rat der Stadt Köln eine Erwei­te­rung der gel­ten­den Benut­zungs- und Ent­gelt­ord­nung für die Muse­en (Fas­sung vom 01. Janu­ar 2020) zur Ent­schei­dung vor­ge­legt. Ziel ist es, den Geflüch­te­ten frei­en Ein­tritt in die stän­di­gen Samm­lun­gen der Muse­en zu ermög­li­chen. Für die Son­der­aus­stel­lun­gen wer­den die Muse­en ana­lo­ge Rege­lun­gen treffen.

Aktu­ell haben nicht nur Köl­ner Kin­der und Jugend­li­che, son­dern auch alle, die einen soge­nann­ten Köln-Pass besit­zen, frei­en Ein­tritt. Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se Men­schen, die ein gerin­ges Ein­kom­men haben, Sozi­al­hil­fe oder Leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz bezie­hen. Die­se Rege­lung wird nun im Sin­ne der kul­tu­rel­len Teil­ha­be auf ukrai­ni­sche Besu­cher ausgeweitet.

Flan­kiert wird die Maß­nah­me durch kos­ten­freie und mehr­spra­chi­ge Bil­dungs­an­ge­bo­te, die der Muse­umdienst für Kin­der, Fami­li­en und Erwach­se­ne sowie für Schü­le­rin­nen und Schü­ler im Bereich der Sprach­in­te­gra­ti­on ent­wi­ckelt und die in allen Muse­en der Stadt Köln statt­fin­den sollen.

Die Umset­zung soll in Kraft tre­ten, sobald die ent­spre­chen­de Rats­ent­schei­dung vor­liegt. Die Rege­lung gilt zunächst bis 31. Dezem­ber 2022. An der Kas­se vor­zu­wei­sen ist ein ukrai­ni­sches Aus­weis­pa­pier. Details zu der neu­en Rege­lung und alle damit in Zusam­men­hang ste­hen­den Pro­gramm­an­ge­bo­te fin­den sich unter museen.koeln sowie auf den Web­sei­ten der ein­zel­nen Museen.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.