Köln: Fünf Füh­rer­schei­ne von Auto­po­sern beschlagnahmt

Polizeiauto - Halt Polizei - Schild Foto: Polizeiauto mit einem "Halt Polizei"-Schild, Urheber: Bundespolizei Kleve

Uni­for­mier­te und zivi­le Poli­zis­ten waren im Ein­satz, um rück­sichts­lo­ses und gefähr­li­ches Ver­hal­ten von Auto­fah­rern zu unter­bin­den und Ver­stö­ße zu ahnden.

Immer wie­der stel­len soge­nann­te Auto­po­ser in NRW ihre teils hoch­mo­to­ri­sier­ten Fahr­zeu­ge sowie ver­meint­li­chen Fahr­küns­te auf den Stra­ßen zur Schau. Die leis­tungs­star­ken Moto­ren wer­den laut­stark zum Auf­heu­len gebracht – die Autos auf Maxi­mal­leis­tung beschleu­nigt. Nicht sel­ten fin­den der­ar­ti­ge Fahr­ma­nö­ver wie das bewuss­te Über­steu­ern eines Fahr­zeugs oder die Teil­nah­me an einem ille­ga­len Kraft­fahr­zeug­ren­nen vor einem Event-Publi­kum statt.

Erst am Sonn­tag haben Poli­zis­ten auf der Inne­ren Kanal­stra­ße vier Renn­fah­rer gestoppt und die Füh­rer­schei­ne der 20 bis 31 Jah­re alten Män­ner beschlag­nahmt. Sie lie­ßen zudem die Fahr­zeu­ge, zwei über 370 PS star­ken BMW, einen 340 PS star­ken Toyo­ta sowie einen Smart abschleppen.

Meh­re­re Auto­fah­rer hat­ten gegen 19:00 Uhr den Not­ruf der Poli­zei gewählt, als die vier zunächst auf der Zoo­brü­cke ihre Wagen bis zum Still­stand abge­bremst hat­ten, um anschlie­ßend mit quiet­schen­den Rei­fen und auf­heu­len­den Moto­ren einen Renn­start zu simu­lie­ren und in Rich­tung Innen­stadt durchzustarten.

Drei Stun­den spä­ter stopp­te eine Poli­zei­strei­fe gegen 22:00 Uhr einen Köl­ner, nach­dem er einen ange­mie­te­ten Audi Q2 im Bereich der Neus­ser Stra­ße auf über 110 km/h statt der erlaub­ten 50 km/h beschleu­nigt hat­te. Der 20-Jäh­ri­ge muss­te sei­nen Füh­rer­schein noch an Ort und Stel­le an die Beam­ten übergen.

Alle fünf Fah­rer erwar­ten nun eine Straf­an­zei­ge wegen des Ver­dachts eines ver­bo­te­nen Kraft­fahr­zeug­ren­nens. Die Poli­zei Köln hat im Jahr 2022 ins­ge­samt 217 Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts eines ver­bo­te­nen Kraft­fahr­zeug­ren­nens ein­ge­lei­tet. In 56 Fäl­len hat­te das ille­ga­len Ren­nen einen Ver­kehrs­un­fall zur Folge.

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