Köln: Fuß­gän­ger betritt bei Rot die Stra­ße und wird töd­lich verletzt

Straße - Parkende Autos - Ampeln - Fahrrad - Bäume - Autos Foto: Sicht auf parkende Autos in einer Straße, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nach wie vor unklar ist die Iden­ti­tät eines Man­nes, der in der Nacht auf Sonn­tag auf der Düs­sel­dor­fer Stra­ße in Köln-Stamm­heim mit dem Mer­ce­des eines 20-Jäh­ri­gen kol­li­dier­te.

Weni­ge Minu­ten vor Mit­ter­nacht war der die C‑Klasse steu­ern­de Köl­ner laut eige­nen – und Zeu­gen­an­ga­ben bei Grün in den Kreu­zungs­be­reich Stamm­hei­mer Ring eingefahren.

Er sei mit etwa 70–75km/h aus Lever­ku­sen kom­mend auf dem rech­ten von zwei Fahr­strei­fen in Rich­tung Mül­heim unter­wegs gewe­sen, gab der Daim­ler-Fah­rer anschlie­ßend gegen­über den auf­neh­men­den Poli­zis­ten an. Unmit­tel­bar vor sei­nem Fahr­zeug habe er plötz­lich auf Höhe der Fuß­gän­ger­am­pel den Mann gese­hen. Infol­ge des Auf­pralls wur­de der Unbe­kann­te nach links auf die zwei­te Spur geschleu­dert und blieb dort lie­gen. Ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer hiel­ten an, sicher­ten die Unfall­stel­le ab und leis­te­ten Erst­hil­fe. Trotz der Reani­ma­ti­ons­maß­nah­men erlag der auf 55–65-jährig geschätz­te Mann, der meh­re­re Jacken über­ein­an­der trug, noch vor Ort sei­nen Unfallverletzungen.

Bei dem Ver­stor­be­nen fan­den die Beam­ten kei­ne Per­so­nal­pa­pie­re. Die Lei­che wur­de zur Gerichts­me­di­zin gefah­ren, wo wei­te­re Iden­ti­fi­zie­rungs­maß­nah­men sei­tens der Poli­zei durch­ge­führt wur­den. Auf Ver­an­las­sung einer Bereit­schafts­staats­an­wäl­tin wur­de eine Blut­pro­be ent­nom­men. Ein Atem­al­ko­hol­test bei dem Mer­ce­des-Fah­rer ergab null Pro­mil­le. Der 20-Jäh­ri­ge räum­te jedoch ein, zuvor Betäu­bungs­mit­tel kon­su­miert zu haben. Auch ihm ent­nahm ein Arzt eine Blut­pro­be. Die Poli­zis­ten beschlag­nahm­ten sei­nen Füh­rer­schein und stell­ten zur Beweis­si­che­rung den Mer­ce­des sicher.

Das Ver­kehrs­un­fall­auf­nah­me­team der Poli­zei Köln sicher­te die Unfall­spu­ren. Erst gegen fünf Uhr waren die Ein­satz­maß­nah­men abgeschlossen.

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