Köln: Gen­der­neu­tra­len Toi­let­ten an Schu­len mit Modellprojekt

Schule - Pausenhof - Schulhof - Spielende Kinder - Gebäude - Schulgebäude Foto: Spielende Kinder auf einem Schulhof, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Gebäu­de­wirt­schaft der Stadt Köln plant ein Modell­pro­jekt zur Ein­rich­tung einer gen­der­neu­tra­len Toi­let­te am Humboldt-Gymnasium.

Mit einer Mit­tei­lung wer­den die zustän­di­gen poli­ti­schen Gre­mi­en dar­über infor­miert. Erkennt­nis­se aus dem Pilo­ten am Kar­täu­ser­wall 40 über die Umge­stal­tung von Toi­let­ten­an­la­gen und die Nut­zung sol­len dann zukünf­tig in wei­te­ren Pro­jek­ten berück­sich­tigt werden.

Gen­der­neu­tra­le Toi­let­ten­an­la­gen sol­len einen Schutz­raum für die Nut­zen­den dar­stel­len. Die­ser Schutz­raum bie­tet die not­wen­di­ge Inti­mi­tät in Bezug auf geschlecht­li­che Iden­ti­tät, Hygie­ne sowie Reli­gio­si­tät. Aus die­sem Grund emp­fiehlt der Arbeits­kreis, gen­der­neu­tra­le Toi­let­ten­an­la­gen aus­schließ­lich als Ein­per­so­nen­an­la­gen und nicht als Mehr­per­so­nen­an­la­gen vor­zu­se­hen. Geschlech­ter­ge­trenn­te Toi­let­ten­an­la­gen sowie bar­rie­re­freie Toi­let­ten sol­len zusätz­lich bestehen bleiben.

Im Febru­ar 2022 hat­te der Rat die Ver­wal­tung beauf­tragt, bei künf­ti­gen Neu­pla­nun­gen von Schu­len die Toi­let­ten­an­la­gen so anzu­le­gen, dass eine zen­tra­le Anla­ge auf Wunsch der Schu­le als Uni­sex-Toi­let­te genutzt wer­den kann. Außer­dem sol­len Schu­len mit dem Wunsch nach einer Uni­sex-Toi­let­ten­an­la­ge sowohl kon­zep­tio­nell als auch bau­lich unter­stützt wer­den. Grund­la­ge für die Errich­tung von Uni­sex-Toi­let­ten an Schu­len soll jeweils ein Beschluss der Schul­kon­fe­renz und das wei­te­re Bestehen von geschlech­ter­ge­trenn­ten Toi­let­ten­an­la­gen sein. Auch bei der Pla­nung ande­rer neu­er städ­ti­scher Gebäu­de ist eben­falls die Ein­rich­tung von Uni­sex-Toi­let­ten zu berück­sich­ti­gen. Dabei ist der Akti­ons­plan der Stadt Köln zur Akzep­tanz­von sexu­el­ler und geschlecht­li­cher Viel­falt zu berück­sich­ti­gen sowie die Fach­stel­le LSBTI, die Behin­der­ten­be­auf­trag­te und das Amt für Gleich­stel­lung bera­tend hinzuzuziehen.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.