Köln: Gesund­heits­amt ver­öf­fent­licht Köl­ner Gesundheitswegweiser

Gesundheitsamt Köln - Neumarkt - Köln-Innenstadt/Altstadt Foto: Haupteingang des Gesundheitsamtes in Köln am Neumarkt (Köln-Innenstadt/Altstadt)

Mit dem Köl­ner Gesund­heits­weg­wei­ser stellt das Gesund­heits­amt nun ein Por­tal zur Ver­fü­gung, womit Inter­es­sier­te sich rund um das The­ma Gesund­heit vor Ort infor­mie­ren können.

Der Rat der Stadt Köln in sei­ner Sit­zung am Diens­tag den „Köl­ner Gesund­heits­weg­wei­ser” beschlos­sen. Der Gesund­heits­weg­wei­ser wur­de vom Gesund­heits­amt der Stadt Köln in Zusam­men­ar­beit mit dem Amt für Infor­ma­ti­ons­ver­ar­bei­tung auf Grund­la­ge einer Daten­bank als web­ba­sier­te Lösung ent­wi­ckelt. Er ist ein Pro­jekt des Digi­ta­li­sie­rungs­pro­gramms 2019 bis 2022. Das bar­rie­re­freie Por­tal steht zunächst den Anbie­te­rin­nen und Anbie­tern und spä­ter allen inter­es­sier­ten Nut­ze­rin­nen und Nut­zern zur Ver­fü­gung. Der Weg­wei­ser ist eine Fol­ge­ver­si­on des „Köl­ner Gesund­heits­weg­wei­sers für Migran­tin­nen und Migran­ten”, der eine Lis­te von nie­der­ge­las­se­nen Ärz­tin­nen und Ärz­ten, The­ra­peu­tin­nen und The­ra­peu­ten, Kli­ni­ken, Bera­tungs­stel­len und Apo­the­ken mit fremd­sprach­li­cher bezie­hungs­wei­se mut­ter­sprach­li­cher Kom­pe­tenz in ver­schie­de­nen Spra­chen enthält.

Inter­es­sier­te Fir­men kön­nen ihr Ange­bot kos­ten­frei veröffentlichen:

Nach ihrer Regis­trie­rung im Gesund­heits­weg­wei­ser kön­nen alle Anbie­te­rin­nen und Anbie­ter ihre Köl­ner Gesund­heits­an­ge­bo­te direkt selbst in den Weg­wei­ser ein­pfle­gen, aktua­li­sie­ren und löschen. Poten­ti­el­le Anbie­te­rin­nen und Anbie­ter kön­nen alle Gesund­heits­fach­be­ru­fe und Heil­be­ru­fe mit gesetz­lich gere­gel­ter Aus­bil­dung und in selb­stän­di­ger Berufs­aus­übung sein, wie bei­spiels­wei­se nie­der­ge­las­se­ne Ärz­tin­nen und Ärz­te, Heb­am­men und Ent­bin­dungs­pfle­ger, Ergo­the­ra­peu­tin­nen und Ergo­the­ra­peu­ten, gesund­heit­li­che Bera­tungs­stel­len, Apo­the­ken und vie­le mehr. Das Gesund­heits­an­ge­bot muss im Köl­ner Stadt­ge­biet vor­ge­hal­ten wer­den. Ange­bo­te aus ande­ren Berei­chen, wie zum Bei­spiel der Tier­me­di­zin, wer­den nicht in den Köl­ner Gesund­heits­weg­wei­ser aufgenommen.

Jeder Ein­trag wird vor­her vom Gesund­heits­amt indi­vi­du­ell geprüft:

Nach einer Daten­ein­ga­be durch die Anbie­te­rin­nen und Anbie­ter prüft das Gesund­heits­amt zunächst die Ange­bo­te und gibt die­se anschlie­ßend zur Ver­öf­fent­li­chung frei. Sobald eine aus­rei­chen­de Zahl von Gesund­heits­an­ge­bo­ten im Köl­ner Gesund­heits­weg­wei­ser frei­ge­schal­tet wor­den ist, kön­nen die Nut­ze­rin­nen und Nut­zer über die Inter­net­sei­te des Gesund­heits­am­tes mit­tels einer Voll­text­su­che und ver­schie­de­nen Such­pa­ra­me­tern, zum Bei­spiel nach ange­bo­te­ner Spra­che oder nach Stadt­be­zirk nach den Ange­bo­ten suchen. Die Nut­ze­rin oder der Nut­zer kann somit pass­ge­nau nach dem gewünsch­ten Ange­bot, zum Bei­spiel nach einer Sucht­be­ra­tungs­stel­le in Köln-Mül­heim mit ara­bi­schen Sprach­kennt­nis­sen, suchen und erhält die ent­spre­chen­de Aus­kunft, sofern das ent­spre­chen­de Ange­bot im Köl­ner Gesund­heits­weg­wei­ser ent­hal­ten ist.

Bei genug Ein­trä­gen ste­hen die Daten für jeden zur Verfügung:

Der Köl­ner Gesund­heits­weg­wei­ser lebt davon, dass mög­lichst vie­le Anbie­te­rin­nen und Anbie­ter ihr Gesund­heits­an­ge­bot ein­stel­len. Wenn dies gelingt, ist er, soweit bekannt, das ein­zi­ge Köl­ner Por­tal, das sämt­li­che Gesund­heits­an­ge­bo­te der Köl­ner Regel­ver­sor­gung enthält.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.