Köln: Haft­be­fehl und Durch­su­chun­gen wegen Corona-Soforthilfebetrug

Festnahme - Handschellen - Polizei Foto: Festnahme mit Handschellen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

In drei bei der Staats­an­walt­schaft Köln anhän­gi­gen Ermitt­lungs­ver­fah­ren hat die Poli­zei 32 Woh­nun­gen sowie 26 Fir­men durchsucht.

Es besteht der Ver­dacht des Sub­ven­ti­ons­be­trugs im Zusam­men­hang mit „Coro­na-Sofort­hil­fe” und einem wei­te­ren Ver­fah­ren wegen des Ver­dachts der Bei­hil­fe zur Insol­venz­ver­schlep­pung und zum schwe­ren Bank­rott. An den Durch­su­chun­gen waren rund 140 Ermitt­ler aus Köln, aus ande­ren NRW-Poli­zei­be­hör­den sowie aus Ber­lin und Baden-Würt­tem­berg betei­ligt. In Gre­ven­broich nahm die Poli­zei einen 52 Jah­re alten Tat­ver­däch­ti­gen auf­grund eines vom Amts­ge­richt Köln erlas­se­nen Haft­be­fehls fest. Er soll noch heu­te einem Haft­rich­ter vor­ge­führt wer­den. Die Aus­wer­tung der sicher­ge­stell­ten Unter­la­gen wird vor­aus­sicht­lich län­ge­re Zeit in Anspruch nehmen.

Die Tat­ver­däch­ti­gen sol­len in der ers­ten Jah­res­hälf­te des ver­gan­ge­nen Jah­res in über 40 Fäl­len „Coro­na-Sofort­hil­fe” im Gesamt­um­fang von über 450.000 Euro zu Unrecht bean­tragt und hier­durch über 170.000 Euro erlangt haben. Unter ande­rem sol­len sie Anträ­ge für Unter­neh­men gestellt haben, die nicht oder nicht mehr am Markt tätig waren. In eini­gen Fäl­len soll es sich dabei um Fir­men gehan­delt haben, die von Beschul­dig­ten der Täter­grup­pie­rung zuvor im Rah­men soge­nann­ter „Fir­men­be­stat­tun­gen” liqui­diert wor­den waren. Dar­aus resul­tie­ren die Vor­wür­fe der Insol­venz­ver­schlep­pung und des Bankrotts.

Im Hin­blick auf die der­zei­ti­ge Bericht­erstat­tung über Miss­brauch im Zusam­men­hang mit der soge­nann­ten „Novem­ber- bzw. Dezem­ber­hil­fe” durch soge­nann­te „prü­fen­de Drit­te” ist klar­zu­stel­len, dass die vor­lie­gen­den Fäl­le damit in kei­nem Zusam­men­hang ste­hen, son­dern die (ers­te) Sofort­hil­fe aus dem Früh­jahr 2020 betreffen.

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