Köln: Holz­brü­cke in Bil­der­stöck­chen wird abgerissen

Holzbrücke - Fußgänger - Fahrradweg - Straße - Äußere Kanalstraße Foto: Holzbrücke der Escher Straße (Köln-Bilderstöckchen), Urheber: Stadt Köln

Die Ver­wal­tung legt dem Ver­kehrs­aus­schuss zur Sit­zung einen erwei­ter­ten Pla­nungs­be­schluss für den Abriss und Ersatz­neu­bau der Brü­cke „Escher Stra­ße” in Bil­der­stöck­chen vor.

Die bestehen­de Holz­brü­cke aus dem Jah­re 1990 über­spannt die Äuße­re Kanal­stra­ße. Die Brü­cke ist Teil des Rad­we­ge­netz­pla­nes des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len und ver­bin­det die bei­den Flä­chen des Bür­ger­parks Nord. Der Bür­ger­park Nord dient als Nah­erho­lungs­ge­biet und ist Bestand­teil des Grün­zu­ges Nord. Auf­grund des schlech­ten bau­li­chen Zustan­des muss die Brü­cke abge­ris­sen und neu gebaut wer­den. Im Jahr 2019 haben der Ver­kehrs­aus­schuss und die Bezirks­ver­tre­tung Nip­pes der Pla­nung einer neu­en Brü­cke an glei­cher Stel­le zugestimmt.

Nach erfolg­rei­cher Ver­ga­be der Pla­nungs­leis­tun­gen Ende 2019 wur­den vier Brü­cken­trag­werks­va­ri­an­ten aus­ge­ar­bei­tet und die Zuwe­gungs­ram­pen bar­rie­re­frei geplant. Die Brü­cke weist im Bestand eine Brei­te von drei Metern auf. Gegen­über der vier­fel­d­ri­gen Brü­cke im Bestand, soll das Bau­werk zukünf­tig höchs­tens zwei Fel­der auf­wei­sen. Die bei­den Stütz­pfei­ler in bei­den Fahrt­rich­tun­gen zwi­schen Fahr­bahn der Äuße­ren Kanal­stra­ße und Rad­weg sol­len ent­fal­len, um dem Rad­weg mehr Raum zu geben.

Unter Berück­sich­ti­gung der Emp­feh­lun­gen für Rad­ver­kehrs­an­la­gen (ERA) und der pro­gnos­ti­zier­ten Ver­kehrs­strö­me, wur­den eine Brü­cke mit vier Metern Brei­te und eine Alter­na­ti­ve mit sechs Metern Brei­te unter­sucht. Anhand von ver­schie­de­nen Bewer­tungs­kri­te­ri­en wie Bau­werks­ge­stal­tung, Gesamt­kos­ten, War­tungs­auf­wand und Umwelt­ein­fluss wur­den die Trag­werks­va­ri­an­ten bewer­tet. Eine Block­trä­ger­brü­cke aus Holz stellt städ­te­bau­lich, wirt­schaft­lich und sta­tisch die opti­ma­le Lösung dar.

Die Ver­wal­tung emp­fiehlt, die Trag­werks­va­ri­an­te mit sechs Metern Brei­te aus­zu­füh­ren. Der robus­te Holz­kör­per wird mit kon­struk­ti­vem Holz­schutz ver­se­hen und ist somit in Bezug auf Dau­er­haf­tig­keit und War­tungs­auf­wand gleich­wer­tig zu ande­ren Werk­stof­fen. Die Zuwe­gungs­ram­pen wer­den mit einem Längs­ge­fäl­le von sechs Pro­zent und Zwi­schen­po­des­ten mit 1,5 Pro­zent Gefäl­le bar­rie­re­frei ausgebildet.

Die pro­gnos­ti­zier­ten Kos­ten für die Block­trä­ger­va­ri­an­te belau­fen sich bei einer Brei­te von sechs Metern auf ins­ge­samt 2,8 Mil­lio­nen Euro. Hier­in ent­hal­ten sind rund 2,3 Mil­lio­nen Euro Bau­kos­ten und eine hal­be Mil­li­on Euro Pla­nungs­kos­ten. Dem Rat wird die Vor­la­ge als erwei­ter­ter Pla­nungs­be­schluss zur Beschluss­fas­sung vor­aus­sicht­lich im Juni 2020 vor­ge­legt. Anschlie­ßend wird der Bau­be­schluss für Anfang 2021 ange­strebt, so dass ein Bau­be­ginn ab dem zwei­ten Quar­tal 2021 mög­lich wäre. Die Bau­zeit wird mit neun Mona­ten veranschlagt.

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