Die Polizei Köln hat bezüglich der Ermittlungen zu dem „Kabelbinderfall” am frühen Dienstagmorgen eine Ermittlungsgruppe eingesetzt.
Nach den am Tag der Sessionseröffnung umgehend durchgeführten kriminalpolizeilichen Sofortermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Köln das Geschehen als gefährliche Körperverletzung eingestuft. Diese rechtliche Bewertung kann sich, abhängig von den weiteren Ermittlungsergebnissen, jedoch noch verändern.
Die Polizei untersucht sichergestelltes Beweismaterial auf DNA- und Fingerspuren. Zudem prüfen die Ermittler, ob auswertbares Videomaterial vorhanden ist.
Ein Unbekannter hatte beim Karnevalsauftakt am Montag am Heumarkt einem Trierer einen Kabelbinder um den Hals gelegt und zugezogen. Bei ersten Ermittlungen erlangten umgehend eingesetzte Kriminalbeamte vage Hinweise auf insgesamt drei weitere Fälle.
Die Polizei weist erneut ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei diesem möglicherweise lebensbedrohlichen Vorgehen um eine erstzunehmende Straftat handelt, die von gefährlicher Körperverletzung bis hin zu einem versuchten Tötungsdelikt gewertet werden kann.