Köln: Kar­ne­va­lis­ten Kabel­bin­der um dem Hals gelegt und zugezogen

Die Poli­zei Köln hat bezüg­lich der Ermitt­lun­gen zu dem „Kabel­bin­der­fall” am frü­hen Diens­tag­mor­gen eine Ermitt­lungs­grup­pe eingesetzt.

Nach den am Tag der Ses­si­ons­er­öff­nung umge­hend durch­ge­führ­ten kri­mi­nal­po­li­zei­li­chen Sofort­ermitt­lun­gen hat die Staats­an­walt­schaft Köln das Gesche­hen als gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung ein­ge­stuft. Die­se recht­li­che Bewer­tung kann sich, abhän­gig von den wei­te­ren Ermitt­lungs­er­geb­nis­sen, jedoch noch verändern.

Die Poli­zei unter­sucht sicher­ge­stell­tes Beweis­ma­te­ri­al auf DNA- und Fin­ger­spu­ren. Zudem prü­fen die Ermitt­ler, ob aus­wert­ba­res Video­ma­te­ri­al vor­han­den ist.

Ein Unbe­kann­ter hat­te beim Kar­ne­vals­auf­takt am Mon­tag am Heu­markt einem Trie­rer einen Kabel­bin­der um den Hals gelegt und zuge­zo­gen. Bei ers­ten Ermitt­lun­gen erlang­ten umge­hend ein­ge­setz­te Kri­mi­nal­be­am­te vage Hin­wei­se auf ins­ge­samt drei wei­te­re Fälle.

Die Poli­zei weist erneut aus­drück­lich dar­auf hin, dass es sich bei die­sem mög­li­cher­wei­se lebens­be­droh­li­chen Vor­ge­hen um eine erst­zu­neh­men­de Straf­tat han­delt, die von gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung bis hin zu einem ver­such­ten Tötungs­de­likt gewer­tet wer­den kann.

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