Köln: Kri­mi­nal­be­am­te fin­den Muni­ti­ons­la­ger in einer Privatwohnung

Köln-Buchheim - Ehemalige Acla Werke Symbolfoto: Acla Werke in Köln-Buchheim

Bei einer Durch­su­chung eines Pri­vat­haus­hal­tes haben Köl­ner Kri­mi­nal­be­am­te einen Muni­ti­ons­la­ger in Köln-Buch­heim vor­ge­fun­den. Es liegt ein Ver­stoß gegen das Kriegs­waf­fen­kon­troll­ge­setz vor.

Kri­mi­nal­be­am­te haben bei der Durch­su­chung einer Woh­nung in Köln-Buch­heim ein Muni­ti­ons­la­ger ent­deckt. Der Woh­nungs­in­ha­ber (60) hat­te neben diver­sen Welt­kriegs­gra­na­ten augen­schein­lich auch soge­nann­te „Blind­gän­ger” in sei­ner Woh­nung in dem Mehr­fa­mi­li­en­haus gesammelt.

In den Fokus der Ermitt­lun­gen rück­te der 60-jäh­ri­ge Samm­ler, nach­dem er im letz­ten Jahr über eine Inter­net­platt­form Fund­mu­ni­ti­on mit Zün­der für eine im zwei­ten Welt­krieg ein­ge­setz­te Flug­ab­wehr­ka­no­ne erstei­gert und gelie­fert bekom­men hat­te. Bei der aktu­el­len Durch­su­chung der Woh­nung in der Johan­ni­ter­stra­ße ent­deck­ten die Beam­ten das Munitionslager.

Der Abtrans­port zahl­rei­cher Gra­na­ten in Zusam­men­ar­beit mit Spe­zia­lis­ten der Tat­ort­grup­pe des Lan­des­kri­mi­nal­amts sowie dem Kampf­mit­tel­räum­dienst erfolg­te am Don­ners­tag­vor­mit­tag. Der Seni­or muss sich nun in einem Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Ver­sto­ßes gegen das Kriegs­waf­fen­kon­troll­ge­setz verantworten.

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