Köln: Las­ten­be­schrän­kung für schwe­re LKW der Zoo­brü­cke aufgehoben

Zoobrücke - Kölner-Seilbahn - Köln-Deutz/Neustadt-Nord Foto: Zoobrücke (Köln-Deutz/Neustadt-Nord), Urheber: D-Kuru/Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0 AT)

Die Stadt Köln hat bekannt­ge­ge­ben, dass die Las­ten­be­schrän­kung auf der Zoo­brü­cke wie­der auf­ge­ho­ben hat. Zuvor durf­ten Fahr­zeu­ge mit nur maxi­mal 3,5 Zon­nen die Brü­cke befahren.

Das Amt für Brü­cken, Tun­nel und Stadt­bahn­bau erneu­ert der­zeit auf der rechts­rhei­ni­schen Sei­te der Zoo­brü­cke die defek­ten Über­gangs­kon­struk­tio­nen im Bereich der Auf- und Abfahr­ten Köln-Mes­se. Der ers­te Teil der Sanie­rung konn­te am heu­ti­gen Don­ners­tag, 29. Novem­ber 2018, abge­schlos­sen wer­den. Dabei han­delt es sich um die Arbei­ten an der Auf­fahrts­ram­pe, die vom Pfäl­zi­schen Ring aus Rich­tung Mül­heim kom­mend auf die Brü­cke in Fahrt­rich­tung links­rhei­nisch führt.

Die Ende Okto­ber 2018 erfor­der­lich gewor­de­ne Ton­na­ge­be­schrän­kung auf 3,5 Ton­nen für die­se Ram­pe kann daher ab sofort wie­der auf­ge­ho­ben wer­den. Damit kön­nen auch Last­kraft­wa­gen mit bis zu 30 Ton­nen an die­ser Stel­le wie­der auf die Zoo­brü­cke auf­fah­ren. Die vor­über­ge­hend gel­ten­de Beschil­de­rung für die Las­ten­be­schrän­kung und die ein­ge­rich­te­te Umlei­tung wird wie­der entfernt.

Die Instand­set­zungs­ar­bei­ten für die ande­ren Über­gangs­kon­struk­tio­nen wer­den plan­mä­ßig fort­ge­setzt. Noch bis zum 05. Dezem­ber 2018 wer­den auf der Haupt­fahr­bahn wei­te­re Arbei­ten in Fahrt­rich­tung links­rhei­nisch erfor­der­lich. Dem Ver­kehr auf der B55a von Kalk kom­mend steht dann in den Näch­ten von 21:00 bis 05:00 Uhr im Arbeits­be­reich zeit­wei­se nur noch eine von sonst drei Fahr­spu­ren zur Verfügung.

Ab 06. bis vor­aus­sicht­lich 21. Dezem­ber 2018 erfolgt die Erneue­rung der Über­gän­ge in Fahrt­rich­tung Kalk. In den Näch­ten, jeweils von 21:00 bis 05:00 Uhr, wird dann für den Ver­kehr aus Rich­tung Zoo­brü­cke kom­mend die Abfahrt Köln-Mes­se gesperrt. Auch hier wer­den Umlei­tun­gen ein­ge­rich­tet. Dem Ver­kehr von der Zoo­brü­cke kom­mend in Fahrt­rich­tung Kalk steht nachts im Arbeits­be­reich eben­falls zeit­wei­se nur noch eine von sonst drei Fahr­spu­ren zur Verfügung.

Tags­über kön­nen auf der Zoobrücke/B55a in bei­den Rich­tun­gen alle Fahr­strei­fen unein­ge­schränkt genutzt werden.

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