Köln: Mann will Schrei­ben vom Gericht über­prü­fen und wird festgenommen

Köln-Hauptbahnhof - Polizei NRW (31221) Foto: Bundespolizisten vor dem Kölner Hauptbahnhof (Köln-Innenstadt), Urheber: Bundespolizei Köln

Ein Mann ist bei der Bun­des­po­li­zei auf­ge­taucht, weil er ein Schrei­ben vom Gerichts­voll­zie­her erhal­ten hat und auf Echt­heit über­prü­fen woll­te. Jedoch wur­de er vor Ort festgenommen.

Am 16. Novem­ber 2018 gegen 10:00 Uhr erschien ein Mann auf der Dienst­stel­le der Bun­des­po­li­zei am Köl­ner Haupt­bahn­hof und woll­te ein angeb­li­ches „Fake­schrei­ben” einer Gerichts­voll­zie­he­rin prü­fen las­sen. Das Schrei­ben stell­te sich als „echt” her­aus und der Mann wur­de festgenommen.

Frei­tag­mor­gen such­te ein 50-jäh­ri­ger Ita­lie­ner die Wache der Bun­des­po­li­zei­in­spek­ti­on Köln auf und hän­dig­te dem auf­neh­men­den Beam­ten ein Schrei­ben einer Gerichts­voll­zie­he­rin des Amts­ge­richts Lever­ku­sen aus. In die­sem Schrei­ben wur­de der Ita­lie­ner auf­ge­for­dert bis August 2018 sei­ne Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se offen zu legen.

Er frag­te den Poli­zis­ten, was er gegen die­ses ver­mut­li­che „Fake­schrei­ben” unter­neh­men könn­te. Ermitt­lun­gen erga­ben, dass bereits ein Haft­be­fehl beim zustän­di­gen Amts­ge­richt Lever­ku­sen bean­tragt wur­de, da der Mann mehr­fach nicht reagiert hatte.

Dem Lever­ku­se­ner wur­de der Haft­be­fehl eröff­net und zwecks Abga­be der eides­statt­li­chen Ver­si­che­rung wur­de er der zustän­di­gen Gerichts­voll­zie­he­rin zugeführt.

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