Köln: Mehr­heit der Wahl­be­zir­ke muss­te von der Stadt ver­än­dert werden

Stimmzettel - Bundestagswahl - Wahlzettel - Politik Foto: Wahlzettel einer Bundestagswahl in Deutschland, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Stadt Köln hat als Fol­ge des jüngst ergan­ge­nen Urteils des nord­rhein-west­fä­li­schen Ver­fas­sungs­ge­rich­tes die Zuord­nung ihrer Wahl­be­zir­ke ver­än­dern müssen.

Das Ver­fas­sungs­ge­richt hat­te den für die Ein­tei­lung der Wahl­be­zir­ke bis­her maß­geb­li­chen Tole­ranz­kor­ri­dor mit Blick auf eine Har­mo­ni­sie­rung der unter­schied­li­chen Grö­ßen der Wahl­be­zir­ke und der Ein­woh­ner, deren Natio­na­li­tät zur Kom­mu­nal­wahl zuge­las­sen ist, enger gefasst. Abwei­chun­gen vom Durch­schnitt wer­den jetzt nur noch bis maxi­mal 15 Pro­zent tole­riert. Wahl­be­rech­tigt sind zur Kom­mu­nal­wahl Ein­woh­ner der jewei­li­gen Kom­mu­ne mit deut­schem oder euro­päi­schem Pass mit einem Min­dest­al­ter von 16 Jahren.

Die Ver­wal­tung hat daher in den letz­ten Wochen in einem arbeits­in­ten­si­ven Pro­zess Vor­schlä­ge für eine voll­stän­di­ge Neu­ein­tei­lung der Wahl­be­zir­ke erar­bei­tet, die am 19. Febru­ar 2020 dem Wahl­aus­schuss zur Beschluss­fas­sung zuge­lei­tet werden.

Die gra­vie­rends­ten Ände­run­gen erfah­ren die Stadt­be­zir­ke Roden­kir­chen, Ehren­feld, Chor­wei­ler und Kalk. Die Stadt­be­zir­ke Chor­wei­ler und Kalk geben je einen Wahl­be­zirk ab und die Bezir­ke Roden­kir­chen und Ehren­feld erhal­ten jeweils einen Wahl­be­zirk mehr.

 

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