Die Stadt Köln hat als Folge des jüngst ergangenen Urteils des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtes die Zuordnung ihrer Wahlbezirke verändern müssen.
Das Verfassungsgericht hatte den für die Einteilung der Wahlbezirke bisher maßgeblichen Toleranzkorridor mit Blick auf eine Harmonisierung der unterschiedlichen Größen der Wahlbezirke und der Einwohner, deren Nationalität zur Kommunalwahl zugelassen ist, enger gefasst. Abweichungen vom Durchschnitt werden jetzt nur noch bis maximal 15 Prozent toleriert. Wahlberechtigt sind zur Kommunalwahl Einwohner der jeweiligen Kommune mit deutschem oder europäischem Pass mit einem Mindestalter von 16 Jahren.
Die Verwaltung hat daher in den letzten Wochen in einem arbeitsintensiven Prozess Vorschläge für eine vollständige Neueinteilung der Wahlbezirke erarbeitet, die am 19. Februar 2020 dem Wahlausschuss zur Beschlussfassung zugeleitet werden.
Die gravierendsten Änderungen erfahren die Stadtbezirke Rodenkirchen, Ehrenfeld, Chorweiler und Kalk. Die Stadtbezirke Chorweiler und Kalk geben je einen Wahlbezirk ab und die Bezirke Rodenkirchen und Ehrenfeld erhalten jeweils einen Wahlbezirk mehr.